Spieler erhält rund 60.500 Euro aus verbotenen Online Glücksspiel zurück

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Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn die Betreiber der Online-Casinos nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis für ihr Angebot verfügten. Diese Rechtsprechung hat auch das OLG Brandenburg mit Urteil vom 16. Oktober 2023 bestätigt (Az.: 2 U 36/22). Der klagende Spieler hat demnach Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste in Höhe von rund 60.500 Euro.

Der Verlust ist dem Kläger entstanden als er zwischen 2017 und 2019 über eine deutschsprachige Internetseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos an Glücksspielen im Internet teilnahm. Er spielte von seiner Wohnung in Deutschland aus und tätigte seine Spieleinsätze von einem in Deutschland geführten Girokonto. Die Beklagte hatte für ihr Angebot im streitgegenständlichen Zeitraum allerdings nicht die in Deutschland erforderliche Lizenz. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Dieses Verbot war dem Kläger jedoch nicht bekannt.

Als er davon erfuhr, verlangte er von der Beklagten die Rückerstattung seines Verlusts, da die geschlossen Spielverträge nichtig seien. Das Landgericht Potsdam hatte in erster Instanz bereits entschieden, dass die Beklagte den Verlust ersetzen muss.

Mit ihrer Berufung scheiterte die Beklagte am OLG Brandenburg. Sie habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger daher seinen Verlust erstatten, so das OLG. Mit ihrem Angebot habe die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher gemäß § 134 BGB nichtig, so dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe, führte das OLG aus.

Den Einwand der Beklagten, dass das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen gegen europäisches Recht verstoße, ließ das Gericht nicht gelten. Gemäß der europäischen Rechtsprechung komme den Mitgliedsstaaten der EU ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, wenn mit den Maßnahmen Ziele des Gemeinwohls wie Betrugsvorbeugung oder Schutz der Spieler vor übermäßigen Ausgaben für das Spielen verfolgt werden, so das OLG.  Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag schränke zwar die Dienstleistungsfreiheit der Glücksspielanbieter ein. Diese Einschränkung sei aber gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil mit dem Verbot höhere Ziele des Gemeinwohls verfolgt wurden, machte das OLG Brandenburg deutlich.

Das Gericht führte weiter aus, dass es nicht ersichtlich sei, dass der Kläger das Verbot von Online-Glücksspielen kannte oder er sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Daher stehe seine Teilnahmen an illegalen Online-Glücksspielen seinem Anspruch auf Rückzahlung der Verluste nicht im Wege, so das OLG Brandenburg.

„Wie das OLG Brandenburg haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland entschieden, dass die Anbieter verbotener Online-Glücksspiele den Spielern ihren Verlust erstatten müssen. Daran ändert auch die Lockerung des Verbots zum 1. Juli 2021 nichts. Zumal weiterhin zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz erforderlich ist, um Online-Glücksspiele auch in Deutschland anbieten zu dürfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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