SPINDLE TRADES – FCA warnt

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Über spindletrades.com sollen Anleger u. a. Forex-Geschäfte tätigen können und es wird auch ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

SPINDLE TRADES beschreibt sich als Plattform, die alles ist, was ein traditionelles Finanzinstitut nicht ist und es das Ziel sei, Anlegern bessere, einfachere und profitablere Möglichkeiten zu bieten, durch Blockchain-gestützte Vermögensinvestitionen finanziell erfolgreich und sicher zu werden.

Geworben wird damit, dass man eine Rendite von bis 44 % der Investition erzielen könne, wenn man in eines der Portfolios investiere, die die Vermögenswerte mit der besten Performance kombinieren und diese Portfolios seien speziell verwaltet und abgesichert.

Aber Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde – FCA 

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die SPINDLETTRADES über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Auch fehlende Regulierung und Erlaubnis der BaFin 

Bei der Offerte von Forex-Geschäften und einem Handel von Kryptowährungen handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG), z. B. in Form eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Für das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen gegenüber deutschen Anlegern benötigen die Verantwortlichen von SPINDLE TRADES aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die die Betreiber unseres Wissens nicht verfügen.

Obwohl ein Sitz in Großbritannien angegeben wird, fehlt es auch an einer Regulierung durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Optionen für Anleger von SPINDLE TRADES

Wenn ein Anleger Anlagen über SPINDLE TRADES abgeschlossen hat und es sich dabei um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem WpIG handelt, für die keine Erlaubnis der BaFin gegeben ist, kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WplG zustehen.

Die angebotenen Anlagen sind auch mit dem Risiko von sehr hohen Verlusten verbunden.

Auch wenn Mitarbeiter einer Plattform mit Gewinnen geworben und nicht auf Risiken hingewiesen haben, kann für einen Anleger unter Umständen auch ein weiterer Schadensersatzanspruch begründet sein.

Auch weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar, wenn ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt werden.

Wenn Sie Gelder bei SPINDLETTRADES investiert und Schwierigkeiten haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger vertritt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 21.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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