StateInvestments (stateinvestments.co.uk) – Anwalt hilft

  • 3 Minuten Lesezeit

Wie viele andere unseriöse Internethandelsplattformen bietet auch die Firma StateInvestments unter der Domain stateinvestments.co.uk den Handel mit Devisen (Forex) und den Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) an, wobei den Anlegern auf der Internetseite gewaltige Gelegenheiten beim Onlinehandel im Bereich von finanziellen Assets versprochen werden.

Man könne mit CFDs für alle Assetkategorien (Aktien, Forex, Rohstoffen, Indizes und Kryptowährungen); sowie den innovativen Bundles traden.

Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. Warnmitteilung der BaFin vom 24.11.2023

Zwischenzeitlich warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vor der Webseite stateinvestments.co.uk, da die entsprechende Firma ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Seitens unserer Kanzlei, die seit mehreren Jahren auf den Bereich der Vertretung geschädigter Kapitalanleger im Internethandelsbereich spezialisiert ist, wurden in der Vergangenheit viele Anleger vertreten, die mit ungenehmigten Handelsplattformen Handelsgeschäfte getätigt haben.

Agiert eine Firma ohne Genehmigung, dann verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz. Anleger sollten bei solchen Firmen keinesfalls Kapital anlegen.

Fehlende vollständige Geschäftsadresse 

Im Rahmen des Internetauftritts gibt die Firma StateInvestments auch keine vollständige Geschäftsadresse an. Es findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass sich die Büroräume in London / Großbritannien befinden würden.

Auch dies ist ein negatives Zeichen.

Fehlendes Impressum

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wären, wer die Betreibergesellschaft der Firma stateinvestments.co.uk ist und wer die vertretungsberechtigten Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und / oder der Firm StateInvestments sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts der Firma StateInvestments nicht.

Auch dies ist negativ.

Webseite tradecentris.net und cmginternal.org 

Im Übrigen stellte die BaFin im Rahmen ihrer Pressemitteilung auch fest, dass die Webseite – bis auf die Eigenbezeichnung – vollkommen identisch mit den Webseiten tradecentris.net und cmginternal.org ist, vor denen die BaFin bereits am 23.10.2023 warnte.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die seitens der Firma StateInvestments keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten oder bei Geschäften mit der Plattform Verluste erlitten haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Engelhard, von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München, steht Ihnen selbstverständlich jederzeit für Rückfragen unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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