Statistiken, Daten und Fakten über Behandlungsfehler

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Fehlerstatistik der Bundesärztekammer


Pro Jahr werden ca. 14.000 Behandlungen auf Behandlungsfehler untersucht. Hierbei bewerten die Gutachterkommissionen sowie die Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern diese Behandlungen Hinblick auf die Arzthaftung. Aus diesen Verfahren werden Daten einheitlich erfasst und in einer bundesweiten statistischen Erhebung zusammengeführt. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover ist von der Bundesärztekammer mit der Durchführung beauftragt.

Noch 2017 wurden in 20% der Fälle durch den Medizinischen Dienst und sogar in 24% der Fälle durch die Schlichtungsstellen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt, welche auch auf einen Gesundheitsschaden zurückgeführt werden konnten.

In der neuesten Statistik von 2020 wurde bestätigt, dass jeder Vierte Patient einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hatte.

  • 9483 gemeldete Behandlungsfehler
  • 7055 entschiedene Fälle
  • Bei 2.146 (30,42%) Fällen wurde der Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler bestätigt
  • In 1.568 Fällen  (24,68%) konnte der Ursachenzusammenhang zu dem entstandenen Schaden bestätigt werden


Das bedeutet, dass ein Viertel der betroffenen Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen konnten.


Dass die Dunkelziffer weit höher sein dürfte erschließt sich bereits aus der Statistik des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: Demnach sterben alleine rund 19.000 Patienten jährlich an vermeidbaren Behandlungsfehlern.


Verteilung


Zu der Verteilung kann generell gesagt werden, dass ca. 70 % der Behandlungsfehler-Vorwürfe gegen Krankenhäuser und 30% gegen niedergelassene Ärzte erhoben werden. Die Fallzahlen und Häufigkeiten zeigen, dass sämtliche Chirurgischen Operationen (Orthopädie, Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie) die höchsten Fehlerquoten bilden. Zahnmedizin und Gynäkologie.

Laut dem Medizinischen Dienst lassen sich hieraus jedoch keine Ableitungen über den Standard oder die Qualität innerhalb der Fachrichtungen treffen.


Fazit


Der Vermutung einer fehlerhaften Behandlung durch ärztliches oder pflegerisches Fehlverhalten nachzugehen, ist in jedem Falle anzuraten. Dem Patienten stehen in Deutschland sozialgesetzlich geregelt mehrere Möglichkeiten einer kostenlosen sachverständigen Begutachtung zur Verfügung.

Die Statistischen Fallzahlen zu der Bestätigung eines Behandlungsfehlers zeigt, dass diese auch keinesfalls "parteiisch" oder "zum Wohl der Ärztekollegen" ausfallen.

Mit der Umwandlung des Medizinischen Dienst in eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Behörde) im jähr 2020 zeigt sich, dass auch für "Gefälligkeitsgutachten" keinerlei Relevanz mehr besteht.

In jedem Fall ist die Beauftragung eines Fachanwalts im Medizinrecht vor oder spätestens nach einer Begutachtung unumgänglich.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

Quellen:

Statistik Bundesärztekammer 2020

Statistik Bundesärztekammer 2017

Wissenschaftliches Institut AOK Behandlungsfehler

Statistik Medizinischer Dienst (MD)

Eine Übersicht der Statistik der Bundesärztekammer, des Medizinischen Diensts und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK


Foto(s): https://unsplash.com/photos/tMFeatBSS4s

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