Behandlungsfehler - Sprunggelenksversteifung

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Landgericht Mannheim - vom 25. Dezember 2013

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Sprunggelenksversteifung nach Reposition des dislozierten Volkmann'schen Dreiecks, LG Mannheim, Az. 6 O 239/11

Chronologie:

Die Klägerin begab sich Anfang 2009 nach einem Treppensturz in ärztliche Behandlung. Es wurde eine Weber-C-Fraktur diagnostiziert und operativ im Hause der Beklagten behandelt. In der Folge musste ein Sprunggelenk der Klägerin versteift werden. Seit dem Vorfall leidet sie an erheblichen Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:

Das Landgericht Mannheim hat den Leitenden Arzt einer BG-Unfallklinik mit der Erstellung eines unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtens beauftragt. Nachdem dieser eine grobe Fehlerhaftigkeit der Behandlerseite konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 40.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Vorfeld der Klage waren die Prozessvertreter der Klägerin an den Versicherer der Beklagten, die BGV herangetreten. Diese schreibt per 16. März 2011 explizit: „Bei der Operation war der Facharztstandard erfüllt", und weiter „wir müssen die Ansprüche daher als unbegründet zurückweisen." Ihrer Zahlungsverpflichtung wird der Versicherer nunmehr nicht mehr entgehen können, stellt RA Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Zusätzlich belasten die unnötig gewordenen Gerichtskosten, Sachverständigenkosten sowie Anwaltsgebühren für den Arzthaftungsprozess die Versichertengemeinschaft.


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