Statusfeststellungsverfahren im Rahmen von Betriebsprüfungen - Haftungsfalle für Unternehmen !

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Die Deutsche Rentenversicheung (DRV) nimmt vermehrt über Betriebsprüfungen sogenannte freie Mitarbeiterverträge und Werkverträge unter die Lupe. Ziel ist es dabei, diese im Rahmen der Statusprüfung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen.

Wenn Sie es als Unternehmer zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses verpasst haben, einen Antrag auf Statusfeststellung nach § 7 a SGB IV zu stellen, sollten Sie sich zu dieser Frage rechtzeitig sozialrechtlich beraten lassen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall recht komplex, da sich meist Indizien sowohl für die Arbeitnehmereigenschaft als auch für ein selbständiges Beschäftigungsverhältnis finden lassen. Bei GmbH Geschäftsführern hat sich die Rspr. des BSG verändert. Danach wurde die „Wohl und Wehe“ Rechtsprechung vom BSG aufgegeben.

In der Praxis führt die Statusfrage oft zu Nachforderungen im 5-stelligen Bereich, die durch eine vorausschauende Beratung vermieden werden kann. Weiterhin erhebt die DRV Säumniszuschläge, die unseren Glauben an ein gerechtes Rechtssystem in Frage stellen. Wenn dann noch ein Strafbefehl wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Ihnen eingeht und Geldstrafen von 15.000.- Euro verhängt werden, wird jedem vollends klar, welche Brisanz dieses Rechtsproblem besitzt.

Lassen Sie es nicht soweit kommen und nehmen Sie unsere fachanwaltschaftliche Beratung und Vertretung im Sozialrecht in Anspruch. Wir haben auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung und haben schon einige Unternehmer vor großem Schaden bewahrt. 

Ihre Anwälte Thomas Schmid & Kollegen aus Ulm 

Fachanwälte für Arbeitsrecht u. Sozialrecht


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