steemwin.com – Achtung! BaFin warnt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Internetplattform steemwin.com beschreibt sich als globalisierte Plattform für digitale Vermögenswerte.

Angeboten wird ein Handel in Kryptowährungen sowie auch Anlagen in Form von binären Optionen.

Auf der Webseite wird mit acht Jahren Erfahrungen im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen sowie professionell verteilter Architektur und Schutz vor DDoS-Angriffen geworben.

Tatsächlich aber Warnung der BaFin 

Allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweis bezüglich Anlagen über steemwin.com veröffentlicht.

Über steemwin.com würden ohne Genehmigung der Behörde Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte offeriert, so die BaFin. Auch würde das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Weitere Aspekte zur Achtsamkeit

Die Warnung der BaFin sollte Anleger genug Grund zur Vorsicht sein.

Auf der Webseite gibt es aber auch kein Impressum, dem man entnehmen könnte, wer die Betreibergesellschaft der Plattform ist bzw. wer die verantwortlichen Personen sind.

Auch sind Anlagen in Kryptowährungen und in binären Optionen mit hohen Risiken verbunden. Bei binären Optionen besteht das Risiko eines Totalverlustes.

Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrunde liegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie, einer Währung oder einer Kryptowährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.

Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder einem liquiden Markt gehandelt.

Bei Anlagen in binären Optionen bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.

Optionen für Anleger von steemwin.com 

Für das Angebot von Anlagen in binären Optionen kann eine Wertpapierdienstleistung im Sinne eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) darstellen.

Bei dem Angebot von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann sich für einen Anleger ein Schadenersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar, wenn Ihnen gegenüber von einem Berater der Plattform Risiken falsch dargestellt worden sind oder auch dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Falls Sie Anlagen über steemwin.com getätigt und Schwierigkeiten haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten ansprechen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 26.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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