Steuer-Tipps für Influencer & Content Creator: Kleidung und Accessoires als Betriebsausgaben absetzen?
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Für viele ist Shopping von Modeartikeln eine Freizeitbeschäftigung – für Fashion-Influencer dagegen gehört es zum Berufsalltag. Als Werbegesichter für Mode präsentieren sie in den sozialen Medien auffällige Markenprodukte, sei es durch eigene Käufe oder durch von Unternehmen bereitgestellte Artikel.
Doch können die Kosten für Kleidung und Accessoires steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden? Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat diese Frage kürzlich entschieden – mit einem wegweisenden Urteil vom 13.11.2023 (Az. 3 K 11195/21).
Influencer scheitert vor dem Finanzgericht Hannover: Keine Steuererleichterung für Mode-Ausgaben
Sachverhalt
Eine seit 2007 aktive Fashion-Influencerin, die auf Social Media exklusive Mode, Lifestyle- und Kosmetikprodukte präsentiert, wollte ihre Ausgaben für selbst gekaufte Kleidung und Accessoires als Betriebsausgaben geltend machen. Neben Produkten aus Werbekooperationen investierte sie selbst in Modeartikel, die sie in ihrem Blog präsentierte.
Ihr Argument: Diese Anschaffungen seien notwendige Arbeitsmaterialien, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wurden. Daher seien sie von der Steuer absetzbar. Die Produkte seien im Übrigen auch regelmäßig nicht privat weitergenutzt worden, weswegen jedenfalls 40 Prozent der Aufwendungen als gewinnmindernde Betriebsausgaben angesehen werden müssten.
Das Finanzamt sah das anders: Kleidung und Accessoires könnten auch privat genutzt werden und gehörten daher zur Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Entsprechend wurden die Kosten steuerlich nicht anerkannt. Die Influencerin zog vor Gericht – und unterlag.
Urteil des Finanzgerichts Hannover
Das Finanzgericht Hannover entschied mit Urteil vom 13.11.2023 (Az. 3 K 11195/21):
„Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – keine Betriebsausgaben.“
Das Gericht stellte klar, dass diese Kosten unabhängig von der beruflichen Nutzung dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Selbst wenn die Kleidung ausschließlich beruflich getragen wird, bleibt sie bürgerliche Kleidung, die steuerlich nicht abgesetzt werden kann.
Die betroffenen Influencer werden ihre Ausgaben für Kleidung und Accessoires daher auch künftig in voller Höhe selbst zu tragen haben. Eine steuerliche Geltendmachung dieser Aufwendungen ist ausgeschlossen.
Warum Mode nicht als Betriebsausgabe zählt
Was sind Betriebsausgaben?
Laut § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben solche, die durch den Betrieb veranlasst sind. Entscheidend ist ein objektiver beruflicher Zusammenhang, der nachweisbar und von der privaten Lebensführung abgrenzbar ist.
Bei Kleidung und Accessoires scheitert genau diese Abgrenzung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach festgestellt hat. Kleidung, die auch privat getragen werden könnte, gehört stets zur Lebensführung.
Ausnahme: Typische Berufskleidung
Eine Ausnahme bilden Kleidungsstücke, die objektiv ausschließlich beruflich genutzt werden können, wie Uniformen, Schutzkleidung oder die Robe eines Anwalts (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG). Hochwertige Alltagskleidung, auch wenn sie für den Beruf angeschafft wurde, fällt nicht darunter.
Mode-Accessoires: Dasselbe Problem
Accessoires wie Schmuck, Handtaschen oder Uhren, die die bürgerliche Kleidung ergänzen, sind ebenfalls nicht absetzbar. Sie werden dem privaten Lebensbereich zugerechnet, auch wenn sie beruflich genutzt werden.
Was bedeutet das für Influencer?
Fashion-Influencer müssen die Kosten für Kleidung und Accessoires weiterhin vollständig selbst tragen. Die Finanzämter und Gerichte setzen hier klare Grenzen.
Besonders relevant: Viele Bundesländer haben Leitfäden für Influencer-Steuern veröffentlicht, um typische Fehler zu vermeiden. Unser Kanzlei-Partner Maximilian Krämer hat hierzu bereits bei Legal Tribune Online berichtet und steht Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Fazit: Beratung lohnt sich!
Die steuerlichen Fallstricke für Influencer sind vielfältig. Es ist zu erwarten, dass die Finanz- und Steuerbehörden hier ein besonderes Augenmerk auf die Berufsgruppe der Fashion-Influencer werfen werden. Unsere Kanzlei ist auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich absichern und Steuervorteile effektiv nutzen können.
Nicht ohne Grund haben diverse Bundesländer mittlerweile Leitfäden für Influencer im Umgang mit ihrer Steuerpflicht veröffentlicht, siehe auch meinen Gastbeitrag bei Legal Tribune Online berichtete.
Zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu kontaktieren!
Maximilian Krämer LL.M.
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht
- Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Steuerstrafrechts
- Dozent im Studiengang für Steuerstrafrecht
- Partner der Kanzlei DNK Rechtsanwälte
- Referent und Autor
Unsere Kanzlei DNK Rechtsanwälte PartGmbB ist seit Jahren auf das Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Mit unserem Team hochqualifizierter Beraterinnen und Berater im Steuerrecht bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen in jedem Verfahrensstadium. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche verstehen wir die komplexen steuerlichen Anforderungen unserer Mandantschaft und arbeiten effizient daran, sie bestmöglich umzusetzen. Dabei gelingt uns regelmäßig eine beiderseits zielführende Verständigung mit den Finanzämtern. Dies spart Zeit und Geld.
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