Steuerberaterhaftung: 15 Sachverhalte, die eine Steuerberaterhaftung begründen - Rechtanwalt Steuerberaterhaftung.

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Einführung

Das Thema der Haftung von Steuerberatern ist ein wesentlicher Aspekt des deutschen Rechtssystems, der sowohl für Mandanten als auch für die Berufsgruppe der Steuerberater von großer Bedeutung ist. Steuerberater spielen eine entscheidende Rolle in der finanziellen und steuerlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Ihre Arbeit umfasst nicht nur die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, sondern auch umfassende Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. 

Aufgrund dieser zentralen Rolle sind die Anforderungen an die Sorgfalt und Professionalität von Steuerberatern hoch. Fehler oder Nachlässigkeiten in ihrer Arbeit können zu erheblichen finanziellen Verlusten für ihre Mandanten führen. Daher ist das Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der Umfang der Haftung von Steuerberatern sowohl für die Berater selbst als auch für ihre Mandanten von entscheidender Bedeutung.


15 Fälle und Sachverhalte, die eine Steuerberaterhaftung begründen

Die Haftung eines Steuerberaters in Deutschland ergibt sich hauptsächlich aus dem Vertragsrecht, insbesondere aus dem Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB, sowie aus dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein. Zivilrechtlich haftet der Steuerberater für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus dem Dienstvertrag entstehen (§ 280 BGB). Strafrechtlich kann eine Haftung bei Delikten wie Steuerhinterziehung oder Betrug relevant werden. Der Umfang der Haftung ist grundsätzlich auf den Ersatz des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens begrenzt, wobei auch mittelbare Schäden und entgangener Gewinn einbezogen werden können.

Hier sind 15 Fälle von klassischer Steuerberaterhaftung mit jeweils einem Beispiel:

  1. Fehlerhafte Steuererklärung: Ein Steuerberater reicht eine unvollständige Steuererklärung ein, was zu Nachzahlungen führt.
  2. Versäumnis von Fristen: Nicht fristgerechte Einreichung von Dokumenten, was zu Säumniszuschlägen führt.
  3. Fehlerhafte Buchführung: Unkorrekte Verbuchung von Geschäftsvorfällen, die zu finanziellen Verlusten führt.
  4. Falsche Steuergestaltung: Empfehlung einer steuerlich nachteiligen Gestaltung, die zu höheren Steuerlasten führt.
  5. Unzureichende Beratung: Mangelhafte Beratung bezüglich steuerlicher Absetzbarkeit von Ausgaben.
  6. Fehler bei der Lohnsteuer: Falsche Berechnung der Lohnsteuer, was zu Nachforderungen der Finanzbehörde führt.
  7. Unzutreffende Umsatzsteuervoranmeldung: Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung, die zu einer falschen Steuerberechnung führt.
  8. Nichtberücksichtigung von Gesetzesänderungen: Nichtbeachtung neuer steuerlicher Regelungen, was zu fehlerhaften Steuererklärungen führt.
  9. Fehlerhafte Gewinnermittlung: Unkorrekte Ermittlung des Gewinns, was zu falschen Steuerbelastungen führt.
  10. Unzureichende Vertretung in Steuerangelegenheiten: Mangelhafte Vertretung vor Finanzbehörden oder in Steuerstreitigkeiten.
  11. Fehler bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Falsche Beratung oder Berechnung in Erbschafts- und Schenkungsfällen.
  12. Unzutreffende Bewertung von Vermögensgegenständen: Falsche steuerliche Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen.
  13. Fehler bei der Kapitalertragsteuer: Falsche Berechnung oder Anmeldung der Kapitalertragsteuer.
  14. Unzureichende Prüfung von Steuerbescheiden: Nichterkennung von Fehlern in Steuerbescheiden.
  15. Fehlerhafte Beratung bei internationalen Steuersachverhalten: Falsche Beratung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen.


Einschlägige Rechtsnormen sind neben den bereits erwähnten Vorschriften des BGB und des StBerG auch das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Grundsatzurteile in diesem Bereich betreffen oft die Sorgfaltspflichten des Steuerberaters, die Grenzen der Haftung und die Frage der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Ein Beispiel für ein solches Urteil ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14, in dem es um die Haftung eines Steuerberaters für eine fehlerhafte Beratung ging.


Fazit

Die Haftung von Steuerberatern ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das sowohl für Steuerberater als auch für ihre Mandanten von großer Bedeutung ist. Die verschiedenen Fälle der Haftung zeigen, dass Steuerberater eine hohe Verantwortung tragen und ihre Pflichten sorgfältig erfüllen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. 

Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, das Steuerberatungsgesetz und die Abgabenordnung, bieten einen Rahmen für die Beurteilung und Handhabung von Haftungsfällen. Wichtig ist, dass Steuerberater sich kontinuierlich fortbilden und über aktuelle Gesetzesänderungen informiert sind, um eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen. 

Für Mandanten ist es entscheidend, bei der Auswahl eines Steuerberaters auf dessen Qualifikation und Erfahrung zu achten und eine offene und klare Kommunikation zu pflegen, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden. Insgesamt trägt ein fundiertes Verständnis der Steuerberaterhaftung dazu bei, das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant zu stärken und eine effektive und rechtssichere Steuerberatung zu gewährleisten.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Steuerberater haben oder gar einen Schaden durch das Handeln bzw. Unterlassen des Steuerberaters erlitten haben, kontaktieren Sie uns.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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