Steuerhinterziehung: Rentner sollten jetzt Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen prüfen

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Schon seit 2005 richtet sich die Besteuerung der Renten nicht mehr nach einem geringen Ertragsanteil. Als Folge davon müssen Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, genau prüfen, ob hierzu eine Verpflichtung besteht. Insbesondere Personen, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Renten oder andere Einkünfte beziehen, müssen aufpassen. Jetzt kommt es noch schlimmer, da die Finanzverwaltung über Kontrollmöglichkeiten und die seit 2007 geltende persönliche Identifikationsnummern die Renten abfragen kann.

Wer keine Steuererklärung abgibt, aufgrund der Höhe der Einkünfte aber dazu verpflichtet ist, macht sich einer Steuerhinterziehung schuldig, wenn er ein Schreiben des Finanzamts erhält, in dem zur Abgabe der Erklärung aufgrund der erhaltenen Auskunft der Rentenversicherung aufgefordert wird. Dann dürfte es regelmäßig für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät sein, da die Steuerstraftat bereits entdeckt ist. Wer Ärger vermeiden will, sollte rasch handeln, weil die Aufforderungen der Finanzämter, Steuererklärungen abzugeben, bereits ab Mai 2012 versendet werden sollen. Kinder der Steuerpflichtigen oder andere die Rentner betreuenden Personen sollten zur Prüfung raten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund seines Alters sich mit den finanziellen Angelegenheiten nicht mehr ausreichend auseinandersetzt. Wann eine Steuererklärungspflicht vorliegt, richtet sich nach vielen Kriterien, die im Zweifelsfall haftungssicher von einem Berater geprüft werden sollten.

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