Steuerliche Absetzbarkeit von Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung

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Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 19.02.2013 - 10 K 2392/12 E entschieden, dass ein Steuerpflichtiger die gesamten Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Scheidung, also eigentliche Scheidungskosten, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelichem Unterhalt, als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann. Mit diesem Urteil setzte sich das FG Düsseldorf unter Berufung auf das BFH Urteil, wonach Prozesskosten stets als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien, wobei die Finanzverwaltung jedoch dieses BFH Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegt hatte (d.h. das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden), in ausdrücklichem Widerspruch zu diesem Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung. Gegen dieses Urteil des FG Düsseldorf wurde Revision zum BFH eingelegt, über die natürlich noch nicht entschieden ist. 

Rechtsanwältin Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/604, Fax: 09134/9689, info@ra-alberth.de, www.ra-alberth.de


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