Stiftung gründen – eine Checkliste

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Stiftungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das gilt sowohl für gemeinnützige Stiftungen, die umfassende Steuerbefreiungen genießen als auch für Familienstiftungen, die das Vermögen des Stifters langfristig erhalten und ihn und seine Angehörigen wirtschaftlich absichern sollen.

Nachfolgend erhalten Sie eine Checkliste zur Stiftungsgründung – von der Idee bis zur vollständigen Umsetzung.

Ausführliche Informationen zur Gründung einer Stiftung finden Sie auf unserer Kanzlei-Website:

https://www.rosepartner.de/stiftung-gruendung.html

  1. Idee: Am Anfang steht der Wunsch, Vermögen in einer Stiftung zu bündeln. Hier werden die Weichen gestellt, ob die Stiftung gemeinnützig der Allgemeinheit dienen soll oder nur dem Stifter und seiner Familie (Familienstiftung).
  2. Konzept: Aus der Idee erwächst ein rechtliches und steuerliches Konzept. Hier wird skizziert, welche konkrete Form die Stiftung haben soll. An diesem Punkt werden insbesondere auch die Alternativen zur Stiftung geprüft (z.B. Familiengesellschaft oder gemeinnützige GmbH), mit denn sich das Ziel gegebenenfalls besser erreichen lässt.
  3. Gestaltung der Satzung: Der Entwurf der Stiftungssatzung ist der wesentliche Baustein bei der Gründung der Stiftung. Hier ist größte Sorgfalt geboten, da die Satzung alle wesentlichen Punkte bestimmt, sie steuerlich von großer Reichweite ist und Änderungen der Satzung später nur schwer oder gar nicht möglich sind.
  4. Abstimmung mit der Stiftungsbehörde: Möglichst früh sollte das Konzept und die Satzung mit der zuständigen Stiftungsbehörde abgestimmt werden.
  5. Abstimmung mit dem Finanzamt: Auch die steuerlichen Themen – insbesondere die Einhaltung der Vorgaben durch die Abgabenordnung – sollte unbedingt frühzeitig mit den Steuerbehörden abgestimmt werden.
  6. Stiftungsgeschäft: Formale Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung ist das Stiftungsgeschäft, das eine entsprechende Willenserklärung des Stifters beinhaltet.
  7. Kapitalausstattung: Der Stifter stattet die Stiftung mit dem vorab bestimmten Stiftungsvermögen aus.
  8. Anerkennung der Stiftung: Eine selbständige Stiftung bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde.
  9. Bestellung der Stiftungsorgane: Die Stiftung bedarf mindestens eines Stiftungsvorstands und gegebenenfalls (je nach Regelung in der Satzung) weiterer Organe wie zum Beispiel eines Beirats oder eines Kuratoriums.

Die genannten Punkte betreffen die selbständige Stiftung. Geringere Anforderungen – auch hinsichtlich der Kapitalausstattung – hat die sogenannte Treuhandstiftung, die jedoch nicht als selbständige Stiftung anerkannt ist.

Unsere Fachanwälte, Steuerberater und Stiftungsexperten beraten Sie bundesweit in allen Fragen zum Stiftungsrecht – von der Gründung bis zum laufenden Betrieb.

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