Stock-Archive rechtssicher nutzen

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Stock-Archive sind Plattformen, die professionelle Fotos zu Verfügung stellen. Die Fotos sind in der Regel zu einem kleinen Aufpreis, teilweise aber auch kostenlos, für eigene Zwecke nutzbar.

Bei Dreamstime, Fotolia, iStock oder Pixelio handelt es sich um solche Stock-Archive. Sie bieten die Nutzung der Fotos an. Allerdings ist in ihren Nutzungsbedingungen geregelt, dass nicht jeder Nutzungszweck zulässig ist und zum Teil auch der Urheber bei der Nutzung zu nennen ist. Die Nutzungsrichtlinien der Stock-Archive legen daneben fest, mit welchen Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen sind. Meist sind es kostenintensive Abmahnungen, die Sie mit ein bisschen Achtsamkeit abwehren können. Wir zeigen Ihnen hier, worauf Nutzer bei der Verwendung von den dort hochgeladenen Fotos achten müssen.

Grundsätzliches über Stock-Archive und Fotografien

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt, was Fotografien im rechtlich Sinne sind. „Fotografien sind Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, sodass sie geschützte Werke sind. Wenn die sogenannte „Schöpfungshöhe“ nicht erreicht wurde, sind die Werke in der Regel als einfache Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG geschützt.“

Der Urheber des Werkes, definiert in § 7 UrhG, hat bei Verletzungen seiner Urheberrechte Ansprüche gegen den unbefugten Nutzer geltend zu machen. Dabei handelt es sich um Beseitigungs-, Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche, sollte dem Urheber ein Schaden durch die unrechtmäßige Verwendung entstanden sein. Geregelt sind diese Ansprüche in § 97 UrhG.

Wenn man nun Bilder der Stock-Archive nutzen möchte, sind in jedem Fall die Nutzungsbedingungen zu lesen. Diese beinhalten detailgenaue Vorschriften zum Thema Urheberangaben und Nutzungsvoraussetzungen.

Unterlizenzvertrag der Stock-Archive

Es ist üblich, dass Webseitenbetreiber nicht mehr selbst Fotos stellen und aufnehmen, sondern auf Fotos aus Bilddatenbanken zurückgreifen. Auf diesen Bilddatenbanken stellen die Urheber der Bilder, in der Regel der Fotograf, die Bilder selbst rein. Die Agentur ist dann dafür zuständig, die Unterlizenzen an die jeweiligen Nutzer zu vergeben, damit dieser die Fotos berechtigterweise nutzen darf.

Die Nutzung ist jedoch an die Bestimmungen der Agentur gebunden. In den meisten Fällen ist eine der Hauptbedingungen, dass die namentliche Nennung des Urhebers nach einem vorgegeben Muster zu erfolgen hat. Das Foto muss in jedem Fall diesen Voraussetzungen entsprechen, da bei Zuwiderhandlung Ansprüche des Fotografen gegenüber dem Nutzer entstehen können.

Einschränkungen durch Agenturen

Zur rechtskonformen Nutzung eines fremden Bildes stellt sich die Frage, ob und wie der Urheber zu nennen ist. 

Die allermeisten Stock-Archive beinhalten in ihren Bedingungen, dass die Nennung zu erfolgen hat. In ihrer Art und Weise sind die Bedingungen jedoch sehr unterschiedlich gestaltet, sodass hier einige Dinge näher beleuchtet werden sollen.

Rechtsanwalt Kluck erklärt dazu: „Wenn die redaktionelle Nutzung erlaubt ist, heißt dies nicht automatisch, dass das Recht zur kommerziellen Nutzung gegeben ist. Oft werden durch die zu vergebenden Lizenzen kommerzielle Nutzuzugszwecke vollständig ausgeschlossen. Wenn es demnach nicht dabei bleiben soll, das Foto nur redaktionell zu wendenden, muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob andere Nutzungsmöglichkeiten eröffnet sind oder nicht.“

Fazit: Stock-Archive sinnvoll, aber mit Vorsicht zu genießen

Es wird deutlich, dass jede Fotoagentur ihre eigenen und individuellen Lizenzbestimmungen ausgearbeitet hat und Stock-Archive mit Vorsicht zu genießen sind. Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich ausgeprägt, wenn es um die Fragen über das Ob und das Wie der Urhebernennung geht.

Stock-Archive richtig nutzen: Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn auch Sie sich an Stock-Archive wenden, um Fotos beispielsweise für Ihre Internetpräsenz zu nutzen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies rechtssicher angehen können.

Den vollständigen Artikel mit umfassenden Erklärungen zu den einzelnen Stock-Archiven finden Sie auf https://www.legalsmart.de/blog/stock-archive-rechtssicher-nutzen/


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