StockFood GmbH lässt durch Kanzlei Waldorf Frommer Webseitenbetreiber abmahnen

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Haben sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten wegen der unerlaubten Nutzung von Bildern auf Ihrer Webseite? StockFood, eine deutsche Bild-Stock-Agentur für Fotos rund um das Thema Essen und Trinken, geht verstärkt gegen die unberechtigte Nutzung von Fotos im Netz vor.

Lizensierte Bilder einfach aus dem Internet per Copy-Paste auf der eigenen Webseite einzustellen, kann teuer werden. Bei vielen besteht aber auch das Problem, dass die Bilder durch einen Webdesigner gekauft wurden, aber in der einfachen Lizenz kein Recht zur Unterlizensierung besteht. Das bedeutet, dass zwar der Webdesigner die gekauften Bilder nutzen kann, nicht aber sein Kunde, da dieser für die Nutzung ebenfalls eine Lizenz benötigt. Webdesigner sollten daher auf Rechnung des Kunden Bilder erwerben, sodass ihre Kunden später keine Abmahnung erhalten.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Webseitenbetreiber für die Inhalte seiner Webseite haftet.

Gefordert werden in der StockFood-Abmahnung meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erteilung von Auskunft darüber, wie lange die Bilder genutzt wurden. Daneben sollen auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernommen werden. Erst später, in einem weiteren Schreiben der Gegenseite, wird eine entsprechende Schadensersatzsumme gefordert.

Fristen sollten in jedem Fall dringend eingehalten werden! Die Nichteinhaltung von Fristen kann eine teure einstweilige Verfügung zur Folge haben, mit der die StockFood GmbH schnell und einfach einen sofortig vollstreckbaren Titel gegen Sie in der Hand hat.

Nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollten Sie diese als Allererstes von einem Juristen prüfen lassen und nicht vorschnell mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen. In einem anwaltlichen Gespräch lässt sich feststellen, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen und wie man im konkreten Fall am besten vorgeht.

Ist eine Unterlassungserklärung erst einmal abgegeben, bindet man sich 30 Jahre an die mit einer Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung. Daraus ergibt sich ein enormes Haftungspotential. Da vorformulierte Unterlassungserklärungen häufig zugunsten des Abmahners gestaltet sind, ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die alle notwendigen Punkte beinhaltet. Auch eine voreilig erteilte Auskunft kann sich später als nachteilig herausstellen.

Fazit:

Wer eine Abmahnung erhält, möchte die Angelegenheit zunächst so schnell wie möglich klären und schnellstens die geforderten Summen zahlen, damit es nicht noch mehr Ärger gibt. Nur ist es häufig so, dass sich durch einen kühlen Kopf und ein überlegtes Vorgehen zusätzliche Kosten in der Zukunft vermeiden lassen. Holen Sie sich deshalb Rat und überstürzen Sie nichts.


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