StPO-Reform 2019: die geplante Modernisierung des Strafverfahrens kritisch beleuchtet

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Nur zwei Jahre nach den letzten umfassenden Änderungen im Strafverfahren steht 2019 die nächste StPO-Reform vor der Tür. Geplant ist ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens. Nachdem bereits im Mai dieses Jahres die Eckpunkte vorgelegt wurden, befindet sich nun ein Regierungsentwurf auf dem Tisch.

Wie schon die Reform vor zwei Jahren, stößt auch der neue Gesetzesentwurf auf teils drastische Kritik – insbesondere aus den Reihen der Praktiker.

Nachfolgend finden Sie den von mir gemeinsam mit meinem Kollegen Martin Voß aus Braunschweig erarbeiteten Spezialreport, der im Deubner Verlag veröffentlicht wurde und Ihnen alle geplanten Änderungen prägnant näherbringt und beleuchtet.

Wie schon die Reform vor zwei Jahren, stößt auch der neue Gesetzesentwurf auf teils drastische Kritik – insbesondere aus den Reihen der Praktiker. Mit der aktuellen StPO-Reform sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

  • Bündelung der Nebenklagevertretung
  • Ausweitung der Nebenklageberechtigung auf alle Vergewaltigungstatbestände
  • Vereinfachung des Befangenheitsrechts
  • Vereinfachung des Beweisantragsrechts
  • Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen
  • Harmonisierung der Unterbrechungsfristen mit Mutterschutz und Elternzeit
  • Erweiterung der DNA-Analyse
  • Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls
  • Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher
  • Gesichtsverhüllung vor Gericht
  • Informationsbefugnis für Bewährungshilfe/Führungsaufsicht
  • Bild-Ton-Aufzeichnungen einer richterlichen Vernehmung

Alle Themen der StPO-Reform 2019 beleuchten wir zusammenhängend und umfassend in unserem Spezialreport. Gegenübergestellt wird den Neuregelungen jeweils die Position der Kritiker, um ein vollständiges Bild zu ermöglichen und insbesondere die Auswirkungen auf die Praxis zu berücksichtigen.

https://www.deubner-recht.de/themen/stpo-reform-was-ist-neu-in-der-stpo/


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