Corona und Reiserecht: Ihre Möglichkeiten bei einer Pauschalreise

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Die noch immer fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen aktuellen Entwicklungen führen dazu, dass viele Verbraucher geplante Pauschalreisen in Frage stellen und unsicher sind, welche Rechte sie in diesem Zusammenhang haben. So ist oft fraglich, ob die Pauschalreise überhaupt durchgeführt wird respektive unter welchen Bedingungen man den Reisepreis zurückverlangen kann.

Die Beurteilung, ob ein Rücktritt von einer Pauschalreise möglich ist, ohne dass die sonst üblichen Stornogebühren anfallen, muss dabei im jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden. Das Gesetz spricht insoweit davon, dass am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Hier muss stets die aktuelle Entwicklung im Blick behalten werden.

 Liegt ein Fall vor, in dem eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise möglich ist, ist das Reiseunternehmen verpflichtet, den Reisepreis, soweit er bereits gezahlt worden ist, innerhalb von zwei Wochen zu erstatten. Restzahlungen, die nach dem Pauschalreisevertrag an sich fällig geworden sind, braucht die oder der Reisende nicht mehr zu leisten, da der Rücktritt zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses und damit auch der vertraglichen Pflichten der oder des Reisenden geführt hat.

Reiseveranstalter verweigern Rückzahlung

Erhebliche Probleme sind zudem bei der Rückerstattung zu beobachten. Die Reiseveranstalter spielen hier auf Zeit und versuchen die Verbraucher an der Nase herumzuführen. Um es ganz klar zu sagen: Ohne anwaltlichen Beistand haben Sie aktuell kaum eine Chance auf Rückzahlung beziehungsweise müssen Monate lang warten. Bei einer anwaltlichen Forderung verkürzen sich die Wartezeiten in der Regel deutlich. Befindet sich der Reiseveranstalter in Verzug, ist er zudem auch verpflichtet, Ihre Anwaltskosen zu übernehmen.

Die Kanzlei Bödecker ist spezialisiert auf das Reiserecht und hat bereits etlichen Verbrauchern während der Corona-Pandemie zu Ihrem Recht verholfen. Sparen Sie sich den Ärger und die Nerven und treten mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne im Sinne einer kostenlosen Ersteinschätzung und vertreten Ihre Ansprüche konsequent - notfalls auch vor Gericht.

Foto(s): edojob/stock.adobe.com


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