Strafanzeige und Strafantrag - was bedeuten die Begriffe? Fachanwalt klärt auf
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Die Begriffe „Strafanzeige“ und „Strafantrag“ werden im Alltag oft verwechselt oder synonym verwendet. Im deutschen Strafrecht haben sie jedoch unterschiedliche Funktionen und Rechtswirkungen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede zwischen Strafanzeige und Strafantrag und erklärt, wann welche Maßnahme erforderlich ist.
1. Die Strafanzeige
Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht), der nach Ansicht des Anzeigenden eine Straftat darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anzeigende selbst geschädigt ist oder nicht.
Wesentliche Merkmale der Strafanzeige:
- Zweck: Die Strafanzeige dient dazu, die Behörden über eine mögliche Straftat zu informieren.
- Berechtigte Personen: Jeder kann eine Strafanzeige erstatten, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit.
- Form: Die Strafanzeige kann formlos, schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
- Fristen: Es gibt keine Frist für die Erstattung einer Strafanzeige.
Beispiel: Wenn jemand Zeuge eines Diebstahls wird, kann er diesen Vorfall bei der Polizei melden, ohne selbst Geschädigter zu sein.
2. Der Strafantrag
Ein Strafantrag ist ein ausdrückliches Verlangen, eine bestimmte Straftat strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegensatz zur Strafanzeige ist der Strafantrag bei sogenannten Antragsdelikten zwingend erforderlich. Ohne einen fristgerecht gestellten Strafantrag wird keine Strafverfolgung eingeleitet.
Wesentliche Merkmale des Strafantrags:
- Zweck: Der Strafantrag ist erforderlich, damit bei Antragsdelikten eine Strafverfolgung stattfinden kann.
- Berechtigte Personen: Grundsätzlich ist nur der Geschädigte oder eine berechtigte Person (z. B. gesetzlicher Vertreter) antragsberechtigt.
- Form: Der Strafantrag muss schriftlich oder zu Protokoll bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gestellt werden.
- Fristen: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Tat und der Person des Täters gestellt werden (§ 77b StGB).
Beispiel: Bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) muss der Geschädigte einen Strafantrag stellen, damit die Strafverfolgung eingeleitet wird.
3. Die Unterschiede zwischen Strafanzeige und Strafantrag
Merkmal | Strafanzeige | Strafantrag |
---|---|---|
Initiierung | Informiert die Behörden über eine Straftat | Fordert die Verfolgung bei Antragsdelikten |
Berechtigung | Jeder kann eine Anzeige erstatten | Nur der Geschädigte oder Berechtigte |
Form | Formlos möglich | Schriftlich oder zu Protokoll |
Frist | Keine Frist | Drei Monate ab Kenntnis der Tat und des Täters |
Rechtliche Wirkung | Behörden prüfen von Amts wegen | Strafverfolgung erfolgt nur bei Antragsdelikten |
4. Beispiele für Antragsdelikte
Bei den meisten Straftaten (sogenannte Offizialdelikte) wird von Amts wegen ermittelt, sobald eine Anzeige vorliegt. Anders ist es bei den sogenannten Antragsdelikten. Hier ist ein Strafantrag erforderlich, damit die Behörden tätig werden.
Typische Antragsdelikte sind:
- Beleidigung (§ 185 StGB): Ehrenkränkungen, die durch Worte, Gesten oder Schriften erfolgen.
- Körperverletzung (§ 223 StGB): Einfache Körperverletzungen ohne schwere Folgen.
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Unbefugtes Eindringen in Wohnungen oder geschützte Räumlichkeiten.
5. Rücknahme eines Strafantrags
Ein Strafantrag kann bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden. Die Rücknahme muss schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Nach der Rücknahme kann kein neuer Strafantrag gestellt werden. Wichtig: Die Rücknahme hat nur bei Antragsdelikten Bedeutung, da Offizialdelikte ohnehin von Amts wegen verfolgt werden.
6. Fazit: Wann Strafanzeige, wann Strafantrag?
Eine Strafanzeige reicht aus, um die Strafverfolgungsbehörden über eine mögliche Straftat zu informieren. Bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung ist jedoch ein fristgerechter Strafantrag notwendig, damit die Strafverfolgung eingeleitet wird. Betroffene sollten darauf achten, die Frist von drei Monaten einzuhalten und den Antrag korrekt zu stellen, um ihre Rechte zu wahren.
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