Strafbarkeit von Kinderpornografie in Deutschland - Sexualstrafrecht - Informationen vom Fachanwalt für Strafrecht

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Familie mit Kindern. Kinderpornographie kann zu schwersten Auswirkungen führen.

In Deutschland ist der Umgang mit Kinderpornografie ein besonders sensibles und komplexes juristisches Thema, selbst im Rahmen des ohnehin sehr expliziten Sexualstrafrecht. Die Gesetzgebung ist darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Eine umfassende Auseinandersetzung mit der Strafbarkeit von Kinderpornografie erfordert ein Verständnis der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der gesellschaftlichen Implikationen.


Rechtslage in Deutschland


Die rechtlichen Grundlagen für die Strafbarkeit von Kinderpornografie sind im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Der § 184b StGB stellt die Verbreitung, den Erwerb, die Herstellung und das Besitzen von Kinderpornografie unter Strafe. Dabei wird besonders deutlich, dass der Gesetzgeber eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Kinderpornografie verfolgt.

Die rechtlichen Regelungen zielen darauf ab, die Würde und die Rechte von minderjährigen Personen zu wahren und die Gesellschaft vor den schädlichen Auswirkungen solcher Inhalte zu schützen. In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung zunehmend mit den Herausforderungen der digitalen Verbreitung von Kinderpornografie auseinandergesetzt, insbesondere durch das Internet, dessen verheerende Auswirkungen auf die Verbreitung dieser Art von Inhalten nicht zu unterschätzen sind.


Definition und Abgrenzung von Kinderpornografie


Um die Rechtsanwendung praktisch zu machen, ist es entscheidend, Kinderpornografie genau zu definieren. § 184b StGB beschreibt Kinderpornografie als Darstellungen von sexualisierter Gewalt, an denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Dies umfasst nicht nur klassische Fotografien und Filme, sondern auch computergenerierte Bilder oder Animationen, die den Eindruck erwecken, sie zeigten reale Personen.

Die Abgrenzung zu anderen pornographischen Inhalten ist wichtig, da die rechtlichen Konsequenzen in diesen Fällen stark variieren können. Kinderpornografie ist unabhängig vom Einverständnis der abgebildeten Person strafbar; allein das Vorhandensein verschlechtert die Rechtslage erheblich. Dies stellt sicher, dass Kinder als schutzbedürftige Wesen in allen Lebenslagen anerkannt werden.


Relevante Strafnormen


In der deutschen Strafrechtsordnung sind mehrere Paragraphen relevant, um den Umgang mit Kinderpornografie zu regeln. Neben § 184b StGB, der die grundsätzliche Straftatbestände zusammenfasst, sind auch § 184c (Verbreitung und Erwerb von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten) und § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) von Bedeutung.

Diese Paragraphen verdeutlichen, dass bereits der Besitz von Kinderpornografie eine Straftat darstellt. Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu mehreren Jahren Haft, abhängig von der Schwere des Vergehens und dem Vorliegen von Vorstrafen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass Täter als hochgradig strafbewehrt gelten.


Strafverfolgung und Strafmaß


Die Strafverfolgung im Bereich der Kinderpornografie erfolgt meist unter der Federführung spezialisierter Ermittlungseinheiten, die mit modernen Technologien arbeiten, um die Verbreitung und den Besitz solcher Inhalte zu identifizieren. Oftmals basieren Ermittlungserfolge auf anonymen Hinweisen, Meldungen durch verschiedene Organisationen oder durch polizeiliche Internetüberwachungsmaßnahmen.

Die Strafen sind nach § 184b StGB gestaffelt. Ein "einfaches" Delikt, welches kein tatsächliches oder wirksamkeitsnahes Geschehen wiedergibt (gerade in Zeiten von KI ist dies relevant) kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden, während schwerwiegendere Fälle, wie etwa die Verbreitung solcher Inhalte, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Die Straffreiheit ist im deutschen Recht ausgeschlossen; es gibt keine Umstände, unter denen der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie gerechtfertigt werden könnte.


Wer kann mir helfen?

Die drohenden Strafen sind hart und: Wer mit einem solchen Delikt ins Gefängnis geht, wird auch dort keine "Lobby" haben und eine schwierige Zeit erwarten. Wichtig ist es also gerade in diesem Bereich einen spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen, der Sie im Verfahren bestmöglich unterstützt, gerade im Bereich Sexualstrafrecht besonders versiert ist und Ihnen darlegt, wie Sie sich im Ermittlungsverfahren und auch in der anschließenden Hauptverhandlung zu verhalten haben.

Es gibt Fälle, in denen sich eine Anschuldigung als bloßes - wenn auch übles - Versehen entpuppt, wenn sich etwa herausstellen lässt, dass Sie die Dateien nie (wissentlich) besessen haben, sondern Ihnen diverses Bild- und oder Videomaterial (etwa auf WhatsApp) ohne Ihre Kenntnis überspielt wurde. Gleichsam muss - selbst in Fällen, in denen die Schuld und eine sich anschließende Strafe außer Frage steht - Berücksichtigung finden, dass es sich bei Pädophilie um eine schwere Krankheit und Abnormität handelt. Wird die Verantwortung für das Delikt erkannt und die Tat als Folge von Suchtverhalten oder psychischen Erkrankungen dargestellt sowie die Bereitschaft signalisiert, hiergegen anzukämpfen und sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen, kann dies in der Gerichtsverhandlung zu mildernden Umständen führen und unter Umständen auch eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Fragen haben und Verteidigung in dieser Situation benötigen.





AS-Strafverteidigung

Adrian Schmid

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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