Strafbefehl erhalten. Was tun? Kurze Erklärung
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Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist im Grunde genommen eine Festlegung einer Strafe durch das Amtsgericht ohne die Notwendigkeit einer gerichtlichen Verhandlung und Urteilsfindung, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 407 bis 412 der Strafprozessordnung (StPO). Ein Strafbefehl ermöglicht die rasche und unkomplizierte Ahndung von Delikten geringerer und mittlerer Schwere, ohne dass ein aufwendiges Gerichtsverfahren erforderlich ist. Mögliche Sanktionen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von bis zu zwei Jahren, Fahrverbote, Einziehung von Vermögenswerten und ähnliches sein.
Was können Sie gegen einen Strafbefehl tun?
Im Falle des Erhalts eines Strafbefehls haben Sie exakt 14 Tage Zeit, nachdem Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde, beispielsweise durch Einwurf in Ihren Briefkasten, um Einspruch dagegen einzulegen. Diesen Einspruch müssen Sie schriftlich bei Gericht einreichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei Gericht geben. Es ist entscheidend, dass der Einspruch fristgerecht beim Gericht eingeht. Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die Frage, ob sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Obwohl die Konsequenzen eines Strafbefehls mit einer Verurteilung vergleichbar sind, wie beispielsweise die Eintragung ins Führungszeugnis/Bundeszentralregister, kann ein Einspruch in vielen Fällen dennoch sinnvoll sein. Dies könnte dazu führen, dass die Strafe gemildert wird, und in einigen Fällen ist sogar ein Freispruch möglich. Der Einspruch kann sich auch auf die Rechtsfolge beschränken, das heißt, Sie erkennen die Tat an, möchten jedoch eine Reduzierung der Strafe erreichen.
Die individuelle Entscheidung, ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte in Absprache mit einem Rechtsanwalt oder Strafverteidiger getroffen werden. Wenn Sie eine Beratung zum Strafbefehl wünschen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail melden. Eine Überprüfung des Strafbefehls durch einen Anwalt ist in jedem Fall ratsam, da der Einspruch problemlos bis zum Beginn der mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht zurückgenommen werden kann – ohne Risiko für Sie. Bei einer Rücknahme des Einspruchs bleibt die ursprüngliche Strafhöhe bestehen.

Was sind die Vorteile eines Strafbefehls?
Die Vorteile eines Strafbefehls lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
- Keine Gerichtsverhandlung: Der entscheidende Vorteil eines Strafbefehls besteht darin, dass Sie sich eine Gerichtsverhandlung ersparen. Dies kann eine erhebliche Belastung für viele Menschen darstellen, da der Ausgang eines Strafverfahrens oft unsicher ist. Insbesondere die öffentliche Hauptverhandlung kann für die betroffene Person mit Rufschädigung und Stigmatisierung einhergehen.
- Höhe der Geldstrafe: Bei der Festlegung einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls wird in den meisten Fällen die Höhe des Einkommens geschätzt, sofern keine konkreten Angaben dazu vorliegen. Dies kann im Einzelfall vorteilhaft sein, abhängig vom Gerichtsbezirk. Allerdings ist Vorsicht geboten, da auch das Gegenteil der Fall sein kann: Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht könnten von einem höheren Nettoeinkommen ausgehen, als tatsächlich vorhanden ist.

Was sind die Nachteile eines Strafbefehls?
Die Nachteile eines Strafbefehls lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
- Unzureichende Prüfung: In vielen Fällen erfolgt im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens eine unzureichende juristische Prüfung sowohl in Bezug auf beweisrechtliche als auch materiell-rechtliche Probleme. Dies kann zu einer ungünstigeren Rechtsfolge oder Strafe für den Beschuldigten führen. Im Falle eines Einspruchs besteht die Möglichkeit, eine günstigere oder mildere Strafe zu erzielen, abhängig vom Einzelfall.
- Höhe der Geldstrafe: Bei der Festlegung einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls wird in den meisten Fällen die Höhe des Einkommens geschätzt, sofern keine konkreten Angaben dazu vorliegen. Dies kann dazu führen, dass von einem deutlich höheren Nettoeinkommen ausgegangen wird. Im Falle eines Einspruchs können sämtliche relevanten Umstände (wie Unterhaltszahlungen, Schulden, tatsächliches Nettoeinkommen usw.) vorgetragen werden, was dazu führen kann, dass die Höhe der Geldstrafe gemindert wird.
- Chance auf Verfahrenseinstellung wird verspielt: Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass im Falle eines Strafbefehls die Chance auf eine Verfahrenseinstellung verloren gehen kann. Durch einen Einspruch besteht die Möglichkeit, durch eine versierte Verhandlung und Argumentation des Rechtsanwalts oder Strafverteidigers eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Eine Verfahrenseinstellung hat erhebliche Auswirkungen, da der Beschuldigte weiterhin als unschuldig gilt, unabhängig davon, ob die Einstellung mit einer Geldauflage verbunden ist oder nicht.

Kann ich den Einspruch auch selbst einlegen?
Ja. Sie können den Einspruch auch selbst einlegen. Dabei sollten Sie aber bitte folgende Aspekte unbedingt beachten:
- Legen Sie bitte innerhalb der Frist den Einspruch ein. Entscheidend ist der Tag, wann der Einspruch bei Gericht eingegangen ist! Nicht der Poststempel! Bitte darauf unbedingt achten!
- Bei der Formulierung sollten Sie bitten das richtige Gericht, das korrekte Aktenzeichen und eine Formulierung angeben, aus der hervorgeht, dass Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen möchten.
- Beispiel:"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich in der Strafsache gegen (Name), wegen (Tatvorwurf, zB. Diebstahl), gegen den Strafbefehl des (Bezeichnung des Gerichts, zB. Amtsgericht XY), vom (Datum, wann der Strafbefehl verkündet worden ist), Aktenzeichen (hier bitte das korrekte Aktenzeichen des Gerichts benennen!) Einspruch ein."
Auch wenn Sie dem Grunde nach keinen Rechtsanwalt benötigen, um einen Einspruch einzulegen, ist es ausgesprochen hilfreich, wenn Sie sich anwaltlich hierzu beraten lassen und den Einspruch durch einen qualifizierten Strafverteidiger/ Rechtsanwalt vornehmen lassen. Denn dieser wird in der Regel abschätzen können, ob es sich lohnt, gegen den Strafbefehl vorzugehen, welche Vor- und Nachteile ein Einspruch mit sich bringt.
Einspruch beschränken!
Es besteht auch die Möglichkeit den Einspruch zu beschränken auf die Rechtsfolge, dh. sie erkennen die Tat als solche an, sind jedoch mit der Strafe nicht einverstanden. Der Einspruch kann auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden.
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann sich entweder gegen den gesamten Inhalt des Strafbefehls richten, das heißt, gegen den vorgeworfenen Sachverhalt und die Geldstrafe, oder er kann beschränkt werden. Eine Beschränkung des Einspruchs könnte beispielsweise die Tagessatzhöhe betreffen, wobei die vorgeworfene Tat und die Anzahl der Tagessätze unberührt bleiben, und lediglich die Höhe der Tagessätze angefochten wird.
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Das Gericht hat Ihr Einkommen auf 2.400 Euro Netto geschätzt und einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Euro, also insgesamt 7.200 Euro, vorsieht. Tatsächlich beträgt ihr Einkommen aber nur 1.200 EUR. Richtigerweise hätte die Tagessatzhöhe bei 40 EUR liegen müssen. Somit hätte die Geldstrafe nur 3.600 EUR betragen dürfen. Die Tagessatzhöhe wird wie folgt berechnet: Ihr Nettoeinkommen im Monat : 30 Tage = 1 Tagessatz.

Bin ich bei einem Strafbefehl automatisch vorbestraft?
Es kommt darauf an. Ein Strafbefehl besitzt in seiner Wirkung Ähnlichkeit mit einem Urteil. Jedoch führt nicht jede Verurteilung automatisch zu einer Vorstrafe. Bei einer Geldstrafe von bis zu 90 (d.h. auch 90 Tagessätze!) Tagessätzen wird man nicht als vorbestraft angesehen. Ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen oder mehr gilt man jedoch als vorbestraft.

Rechtsanwalt suchen!
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist es ratsam, unverzüglich Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt oder Strafverteidiger aufzunehmen. Nach Erhalt des Strafbefehls verbleiben Ihnen lediglich zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt oder Strafverteidiger über die Vor- und Nachteile eines Einspruchs beraten zu lassen, idealerweise bereits bei Zustellung des Strafbefehls.

Vorladung von der Polizei?
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. Denn im Falle einer Verurteilung kann Ihnen ein Eintrag ins Führungszeugnis drohen (Polizeiliches Führungszeugnis).Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei! Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 14 Tage ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten.
1. Termin absagen!
Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
2. Schweigen Sie!
Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
3. Keine Nachteile!
Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
4. Anwalt suchen!
Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten.
Sie möchten mir schreiben? Hier geht's zum Kontaktformular. Sie finden mich im Internet auf www.dd-legal.de und erreichen mich Mobil (24h): 0151 - 540 70 333

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