Illegales IPTV - Strafe : Ermittlungsverfahren und Vorladung gegen Nutzer von IPTV
- 8 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Einstellung der Ermittlungsverfahren
- Zusammenfassung:
- Strafbarkeit: IPTV - Anbieter
- Strafbarkeit Nutzer
- Welche Strafen drohen Nutzern?
- Wie ermittelt die Polizei die Nutzer?
- Was kann ich tun?
- Zahlung auf Konten als sicherer Nachweis?
- Zivilrechtliche Ansprüche drohen!
- Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt!
- Vorladung von der Polizei?
- Termin absagen!
- Schweigen Sie!
- Keine Nachteile!
- Anwalt suchen!
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten.
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Einstellung der Ermittlungsverfahren
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? In vielen Fällen ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Nutzer von illegalem IPTV / illegalem Cardsharing möglich. Sehr oft gelingt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder aber nach § 153 StPO. Während die Staatsanwaltschaft bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO davon ausgeht, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt, hält sie bei § 153 StPO die Schuld des Beschuldigten als zu gering an. In beiden Fällen gelten die Beschuldigten als Nicht-Vorbestraft! Sie erhalten keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.
Zusammenfassend lohnt es sich für die Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren einen Strafverteidiger zu beauftragen, welcher sodann auf eine Verfahrenseinstellung entweder nach § 170 Abs. 2 StPO oder §§ 153 ff. StPO hinwirken kann.
Zusammenfassung:
- Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Anbieter von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen strafbar!
- Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Nutzer von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen Computerbetrugs, Ausspähen von Daten, wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen sowie unter ganz bestimmten Umständen der Geldwäsche strafbar!
- Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt!
- Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Es drohen hohe Geldstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis
- Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig eng mit den Rechteinhabern wie Sky zusammen.
- Die Ermittlungsbehörden arbeiten europaweit eng zusammen gegen Cardsharing, IPTV etc.
- Vorsicht: Es droht eine Hausdurchsuchung!
- Vorsicht: Ihnen droht zusätzlich zum Strafverfahren eine erhebliche Abmahnung von den Rechteinhabern!
- Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, sagen Sie diese ab und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!
- Kurzer Rechtstipp zur Strafbarkeit von IPTV Nutzer: Hier gehts zum Bericht!
- Wichtiger Beitrag: Strafbarkeit IPTV & Sky Card Sharing für Anbieter und Nutzer
- Wichtiger Beitrag: Tipps bei polizeilicher Vorladung/ Anzeige bei der Polizei & Anhörung
- Wichtiger Beitrag: Tipps bei Hausdurchsuchung (Anbieter von illegalem IPTV)
Strafbarkeit: IPTV - Anbieter
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Ihnen wird das Anbieten von illegalem IPTV/ SkyCard Sharing zur Last gelegt? Dann lesen Sie hier den Beitrag „Illegales IPTV – Strafbarkeit“.
Beachten Sie bitte folgende Tipps:
Lesen Sie hier alles zum Thema „Vorladung durch die Polizei“.
Lesen Sie hier alles zum Thema „Was tun bei einer Hausdurchsuchung“.
Strafbarkeit Nutzer
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Als Nutzer von illegalem IPTV / Sky Cardsharing können Sie sich unter anderem wie folgt strafbar machen:
Computerbetrug nach § 263a StGB
Ausspähe von Daten nach § 202a StGB
Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG
(in bestimmten Fällen) Geldwäsche nach § 261 StGB
Welche Strafen drohen Nutzern?
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen Computerbetrug nach § 263a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen Ausspähen von Daten nach § 202a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen einer Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
Wie ermittelt die Polizei die Nutzer?
Vereinfacht lässt sich das wie folgt zusammenfassen: Unternehmen wie Sky Deutschland erstatten regelmäßig Strafanzeige, nachdem sie durch "Testkäufe" Beweise gegen die illegalen Anbieter gesammelt haben. Dies geschieht häufig durch Testkäufe in den sozialen Medien (Instagram/ Facebook & Co.).
Anschließend leiten die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/ Staatsanwaltschaft) ein Ermittlungsverfahren gegen die Anbieter solcher Dienste. Dabei kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Laptop/ PC etc. sowie Durchsicht von Konten (Bankkonten/ Paypal etc.).
Nach Abschluss dieser Ermittlungen werden die Transaktionen ins Visier genommen, dh. die Zahlungen der Nutzer an die Anbieter. Aufgrund dieser Zahlungen, insbesondere durch PayPal machen die Strafverfolgungsbehörden die Nutzer ausfindig und leiten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Was kann ich tun?
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, wegen des Verdachts der illegalen Nutzung von IPTV/ SkyCard Sharing, sollten sie folgendes wissen:
Sagen Sie den Termin bei der Polizei ab! Gehen Sie nicht zur Vernehmung! Wenn Sie aufgefordert werden, sich schriftlich zu äußern, so tun Sie das bitte nicht! Stattdessen sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen und sich beraten lassen. Daher: Kein Wort mit der Polizei!
Sobald Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben, wird dieser in der Regel auch die Vorladung bei der Polizei für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakten kann der Rechtsanwalt die Rechtslage für Sie einschätzen und wird sodann den nächsten Schritt für Sie einleiten.
Wichtig: Ein Schweigen gegenüber der Polizei ist kein Nachteil für Sie. Es ist Ihr gutes Recht. Niemand muss als Beschuldigter sich selbst belasten oder die Unschuld beweisen. Im Gegenteil: Die Strafvervolgungsbehörden und das Gericht müssen Ihnen die Tat und Schuld nachweisen!
Zahlung auf Konten als sicherer Nachweis?
Häufig ist den Strafverfolgungsbehörden nur bekannt, dass Sie eine Zahlung auf das Konto dieser Anbieter geleistet haben. Eine Zahlung ist aber noch kein sicherer Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich illegale IPTV / SkyCard Sharing genutzt haben. Es stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen. Nur dann kann eine erfolgsversprechende Verteidigung für Sie aufgebaut werden!
Zivilrechtliche Ansprüche drohen!
Neben den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie drohen Ihnen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der jeweiligen Unternehmen sowie Abmahnungen, beispielsweise durch Sky. Diese sind häufig mit einer Unterlassungserklärung verbunden, in der Sie aufgefordert werden, eine solche zu unterzeichnen und für jeden Verstoß Schadensersatz leisten sollen. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser prüft für Sie, ob die zivilrechtlichen Ansprüche sowohl dem Grund nach als auch der Höhe berechtigt sind. Insbesondere aber, kann ein Rechtsanwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung aushandeln. Daher sollten Sie auf keinen Fall eine solche Erklärung unterschreiben, ohne sich vorher fachlichen Rat eingeholt zu haben.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt!
Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind – Nutzer von illegalem IPTV – dann holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein – so früh wie möglich. Zwar sind damit Kosten für Sie verbunden, aber diese Kosten sind gut investiert. Denn ein Rechtsanwalt kann für Sie im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen legen und häufig eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung erwirken / oder eine geringe Geldstrafe für Sie erkämpfen!
Vorladung von der Polizei?
Welche Strafe IPTV? für Nutzer? Welche Strafe droht Nutzern von IPTV? Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. Denn im Falle einer Verurteilung kann Ihnen ein Eintrag ins Führungszeugnis drohen (Polizeiliches Führungszeugnis).Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei! Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 14 Tage ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!
Wichtig: 4 Grundregeln bei Vorladung durch Polizei
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!
Termin absagen!
Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
Schweigen Sie!
Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
Keine Nachteile!
Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
Anwalt suchen!
Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!
Für spezifische rechtliche Unterstützung im Falle einer Vorladung oder bei Fragen zur Strafbarkeit im Kontext von illegalem IPTV und Cardsharing können Sie sich kurzfristig für eine rechtliche Beratung in der Kanzlei melden. Besuchen Sie die Webseite www.dd-legal.de, wählen Sie 0521 - 986 338 22 für das Büro oder 0151 - 540 70 333 für Mobilanfragen. Einen guten Überblick zur gesamten Thematik finden Sie auf meiner Homepage: Hier gehts zum Überblick: "Illegales IPTV - Strafbarkeit für Anbieter/ Nutzer - das wichtigste in Kürze!
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