„Strafbefehl“ – was nun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Hat jemand einen Strafbefehl erhalten, weil er sich bspw. unerlaubt vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 StGB entfernt hat, indem er beim Ausparken unbemerkt einen anderen Pkw touchiert hat und weggefahren ist, bereitet dies viel Unbehagen.

Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, was das Strafbefehlsverfahren ist, welche Frist Sie beachten müssen und was Sie gegen einen Einspruch machen können

Strafbefehl/Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren ist gem. § 407 ff. StPO ein Verfahren, dass ohne Hauptverhandlung von statten geht. Mit einem Strafbefehl kann nur eine bestimmte Strafe/Rechtsfolge festgesetzt werden.

Voraussetzungen für einen Strafbefehl

Es muss ein Vergehen vorliegen. Ein Vergehen ist eine rechtswidrige Tat, das im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht. Zudem muss die Zuständigkeit des Strafrichters gegeben sein. Weiter ist ein schriftlicher Antrag nach § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO der Staatsanwaltschaft erforderlich.

Kann ein Strafbefehl auch mündlich beantragt werden?

Nach § 408a Abs. 1 Satz 2 StPO kann der Antrag in der Hauptverhandlung auch mündlich gestellt werden, sofern die Voraussetzungen des § 407 Abs. 1 StPO vorliegen.

Achtung: Der Strafbefehlsantrag ist eine besondere Form der öffentlichen Klage.

Welche Rechtsfolge dürfen verhängt werden?

Die Rechtsfolgen sind in § 407 Abs. 2 Satz 1 StPO abschließend geregelt: Möglich sind, allein oder nebeneinander, eine Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis für nicht mehr als zwei Jahre.

Unter Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe – gem. § 407 Abs. 2 Satz 2 StPO – verhängt werden, dies jedoch nur, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.

Kann ich gegen einen Strafbefehl Rechtsbehelfe einlegen?

Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch gem. § 410 StPO eingelegt werden. Der Einspruch ist ein einfacher Rechtsbehelf, aber kein Rechtsmittel.

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Die Einspruchsfrist beträgt gem. § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls – §§ 37 StPO i. V. m. 166 ff. ZPO – die Berechnung der Frist erfolgt nach § 43 StPO.

Unter Umständen kann bei Fristversäumnis noch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 44 StPO in Betracht kommen

Wann darf ein Strafbefehl grundsätzlich nicht erlassen werden?

Bei einem Verbrechen oder gegen einen Jugendlichen – § 79 Abs. 1 JGG.

Zu beachten ist, dass auch ein rechtswidriger Strafbefehl rechtskräftig wird, sofern nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen gem. § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO Einspruch eingelegt wird.

Wo und wie ist der Einspruch einzulegen?

Der Einspruch ist bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Kann ein Einspruch beschränkt eingelegt werden?

Der Einspruch kann gem. § 410 Abs. 2 StPO auf bestimmte Beschwerdepunkte, z. B. der Höhe der Geldauflage, beschränkt werden. Dies ist bspw. relevant, wenn die Staatsanwaltschaft die Einkommensverhältnisse geschätzt hat.

Tipp:

Eine Beschränkung kann hinsichtlich der Tagessatzhöhe in zweierlei Hinsicht von Vorteil sein:

  • Das Gericht kann bei Zustimmung des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und ggf. des Verteidigers ohne die an sich erforderliche Hauptverhandlung (§ 411 I 1 StPO) durch Beschluss entscheiden, § 411 I 3 Hs. 1 StPO.
  • Es besteht nicht die Gefahr, durch die Einlegung des Teileinspruchs am Ende schlechter dazustehen, den gem. § 411 I 3 Hs. 2 StPO gilt in dieser Konstellation des Strafbefehlsverfahrens ausnahmsweise doch das Verböserungsverbot.

Kann ein Einspruch zurückgenommen werden?

Ein Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden (auch Teilrücknahme durch nachträgliche Beschränkung möglich), nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Verfahren nach fristgerechtem Einspruch

Wird der Einspruch fristgerecht erhoben wird nach § 411 Abs. 1 Satz 2 StPO ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Es erfolgt eine Verhandlung über die Strafsache.

Beachten:

Im Gegensatz zur Berufung (§ 331 StPO) und Revision (§ 358 II StPO) gilt das Verbot der „reformatio in peius“ im Strafbefehlsverfahren im Grundsatz nicht. Dies folgt aus § 411 IV StPO und aus dem summarischen Charakter des Strafbefehlsverfahrens. Das Gericht kann also nicht nur den Schuldspruch, sondern auch die zuvor festgelegte Geldstrafe erhöhen.

Wann wird der Strafbefehl rechtskräftig?

Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, tritt Rechtskraft bzgl. der im Strafbefehl ausgesprochenen Rechtsfolge ein. Der Strafbefehl kommt nach Ablauf der Einspruchsfrist einem Urteil gleich.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? LOIBL LAW hilft Ihnen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Loibl

Beiträge zum Thema