Strafmilderungsgründe und Taktik im Strafrecht

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Strafmilderungsgründe und Taktik im Strafrecht


Strafmilderungsgründe spielen im Strafrecht eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, für den Angeklagten eine gerechte und verhältnismäßige Strafe zu erzielen. Als Strafverteidiger ist es entscheidend, diese Gründe nicht nur zu kennen, sondern auch taktisch klug in die Verteidigung einzubinden.


**Mögliche Strafmilderungsgründe:**

1. **Geständnis**: Ein frühzeitiges, umfassendes Geständnis kann die Strafe erheblich mindern. Es zeigt die Reue des Täters und erspart dem Gericht aufwändige Ermittlungen.

2. **Tätige Reue**: Wenn der Täter aktiv Schaden wiedergutmacht, z.B. durch Rückgabe gestohlener Waren oder durch Schadensersatz, kann dies strafmildernd wirken.

3. **Schwere der Tat**: Minder schwere Fälle oder eine niedrige kriminelle Energie bei der Begehung der Tat können mildernde Umstände sein.

4. **Jugend oder Unreife**: Junge oder geistig unreife Täter können wegen ihrer noch nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung milder bestraft werden.

5. **Psychische Ausnahmesituation**: Eine psychische Erkrankung oder ein Zustand vorübergehender starker emotionaler Belastung (z.B. Affekt) kann strafmildernd berücksichtigt werden.

6. **Geringere Schuldfähigkeit**: Liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor, beispielsweise durch Drogenkonsum, kann dies ebenfalls zu einer Strafmilderung führen.

7. **Lange Verfahrensdauer**: Wenn das Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, kann dies eine Minderung der Strafe rechtfertigen.




**Taktik der Verteidigung:**

Die Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, die Strafmilderungsgründe nicht nur darzulegen, sondern auch überzeugend darzustellen. Dazu gehören:

- **Frühzeitige Kommunikation mit dem Gericht**: Offene und strategisch geplante Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht kann oft dazu führen, dass bereits in frühen Verfahrensstadien eine mildere Strafe verhandelt wird.

- **Verhandeln statt Kämpfen**: In vielen Fällen kann eine Verhandlung über die Höhe der Strafe vorteilhafter sein, als sich auf ein langwieriges Verfahren mit unsicherem Ausgang einzulassen.

- **Gezielter Einsatz von Gutachten**: Psychologische und psychiatrische Gutachten, die eine verminderte Schuldfähigkeit oder eine besondere Belastungslage des Täters bestätigen, sind oft der Schlüssel zu einer milderen Strafe.

- **Die menschliche Seite des Mandanten hervorheben**: In der Verhandlung kann es hilfreich sein, den Menschen hinter der Tat zu zeigen – seine Lebensumstände, seine Reue, seine Bemühungen um Wiedergutmachung – um das Gericht zu einer wohlwollenden Entscheidung zu bewegen.


Die richtige Taktik erfordert Feingefühl, Erfahrung und ein tiefes Verständnis für die Dynamik des Gerichtsverfahrens.


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Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Strafrecht in BremenFaulenstr. 44, 28195 BremenInfo@rechtsanwalt-ertunc.deTelefon: 0421 16108826


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