Strafverfahren in Braunschweig – Fachanwalt für Strafrecht – Anwalt – Braunschweig - Zahlen und Fakten - Verteidigung
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Eine hervorragende Strafverteidigung ist in der Region Braunschweig (Niedersachsen) unerlässlich:
Immerhin bearbeitet die Staatsanwaltschaft Braunschweig jedes Jahr ungefähr 70.000 Ermittlungsverfahren mit unterschiedlichen strafrechtlichen Vorwürfen. Ein Vergleich der Strafverfahren in den vergangenen Jahren zeigt zudem, dass die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig sogar steigen. Während es im Jahr 2019 noch 69.000 Ermittlungsverfahren in der Region Braunschweig gab, waren es im Jahr 2023 bereits 81.000.
Quelle:
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte hinsichtlich der Strafverfahren in Braunschweig mit:
„Die Zahl der Strafverfahren in unserem Landgerichtsbezirk steigt seit Jahren an.“ Und zwar mehr oder weniger gleichmäßig stark. Was gleich bleibt, ist die Zahl der Personen, die sie bearbeiten und – gemeinsam mit der Polizei – aufklären muss. „Das schlägt sich in steigenden Krankenzahlen nieder.“
Strafverteidigung und Strafverfahren in der Region Braunschweig
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist für den Landgerichtsbezirk Braunschweig zuständig. Dies umfasst die nachfolgenden Amtsgerichte:
- Amtsgericht Bad Gandersheim
- Amtsgericht Braunschweig
- Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
- Amtsgericht Goslar
- Amtsgericht Helmstedt
- Amtsgericht Salzgitter
- Amtsgericht Seesen
- Amtsgericht Wolfenbüttel
- Amtsgericht Wolfsburg
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig
Fachanwaltskanzlei Brill – Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill
Strafverfahren im Landgerichtsbezirk Braunschweig
Sofern gegen Sie ein Strafverfahren in dem Landgerichtsbezirk Braunschweig eingeleitet wurde, wird es in einer der 15 Abteilungen (untergliedert in einzelne Dezernate für allgemeine Strafsachen oder spezielle Delikte) der Staatsanwaltschaft Braunschweig bearbeitet.
Falls Ihnen in Braunschweig ein Diebstahl (§ 242 StGB), eine Körperverletzung (§ 223 StGB) bzw. eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), eine Erpressung (§ 253 StGB), eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder sogar ein Totschlag (§ 212 StGB) vorgeworfen wird, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Amtsgericht, in dem die vorgeworfene Straftat begangen wurde.
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG
Wird gegen Sie in der Region Braunschweig ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG, § 30 BtMG ) geführt, ist sogar ein Spezialdezernat der Staatsanwaltschaft Braunschweig zuständig. Da für die Bearbeitung dieser Drogenstraftaten eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, benötigen auch Sie einen Anwalt in Braunschweig mit Schwerpunkt Drogenstrafrecht.
Mehr Infos hier:
https://strafrecht-brill.de/betaeubungsmittelstrafrecht/
Wirtschaftsstrafrecht in Braunschweig
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen in Braunschweig auch bei Vorwürfen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts helfen. Sollte gegen Sie nämlich ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB), Untreue (§ 266 StGB), eines Korruptionsdelikts (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Bestechung, Vorteilsannahme, oder Vorteilsgewährung) oder einer Insolvenzstraftat (Insolvenzverschleppung oder Bankrott, §§ 283 ff. StGB) eingeleitet worden sein, so ist auch für dieses Ermittlungsverfahren in Braunschweig ein Spezialdezernat zuständig. Spezielle Kenntnis Ihres Strafverteidigers in Braunschweig sind insofern von enormen Vorteil.
Siehe hierzu auch:
„Oft sei der Verzug so groß, dass man die Ermittlungen bei geringfügigen Delikten gleich ganz einstellen könnte.“
Strafverteidigung in Braunschweig durch alle Instanzen
Sollten Sie in der Region Braunschweig mit einem Urteil des Amtsgerichts Braunschweig - Strafrichter oder Schöffengericht – unzufrieden sein, können Sie dieses durch das höhere Gericht, nämlich das Landgericht Braunschweig überprüfen lassen.
Strafrecht - Revision in Braunschweig
„In strafrechtlichen Angelegenheiten ist das Oberlandesgericht Braunschweig für die Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Braunschweig zuständig. Der BGH (Bundesgerichtshof) ist dagegen für Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug und gegen die Urteile der Landgerichte im ersten Rechtszug zuständig. Hierbei werden jedem der (sechs) Strafsenate die Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugewiesen. Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig ist der 6. Strafsenat (Sitz in Leipzig) zuständig.“
Quelle: https://strafrecht-bs.de/
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