Strafverteidigung – wie kann ein Anwalt helfen?

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Im Strafrecht geht es immer um die Verteidigung und den Schutz wichtiger Rechtsgüter. Deshalb ist die Verletzung dieser Rechtsgüter oft mit Strafe bedroht. Sowohl als Beschuldigter als auch als Opfer einer Straftat muss man während des Strafverfahrens eine enorme Belastung überstehen. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts im Strafprozess ist es, diese Last zu mildern.

Erlangt die Polizei von einer Straftat Kenntnis, muss diese dem Geschehen auf den Grund gehen.

Der Verdächtige, das Opfer und weitere Zeugen werden bereits jetzt von der Polizei vernommen und zu den Vorwürfen befragt. Für den Verdächtigen kann bei schweren Sexual- oder Gewaltverbrechen eine vorläufige Festnahme oder Untersuchungshaft die Folge sein. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Ermittlung der Polizei die Möglichkeit, eine Klage vor dem Gericht zu erheben. Ist das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt, verurteilt es diesen zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Aufgaben eines Strafverteidigers erschöpfen sich nicht nur in Betreuung des Mandanten während des Hauptverfahrens. Die Strafverteidigung muss oft bereits im Ermittlungsverfahren ansetzen, um hier ein faires Verfahren zu sichern.

Effektive Strafverteidigung

Je eher der Beschuldigte einen Strafverteidiger beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Generell sollte ein Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor Angaben zur Sache gemacht werden. Denn obwohl die Ermittlungsbehörden oft den Eindruck erwecken, dass eine Aussage sich in jedem Fall positiv auswirken wird, ist dies falsch. Für jeden kann die Aussage bei der Polizei Probleme mit sich bringen, wenn zuvor keine ausreichende Beratung durch einen Strafverteidiger stattgefunden hat. Vor jeder Aussage sollte ein Strafverteidiger zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und die Beweislage sowie die Verteidigungsmöglichkeiten ausführlich abwägen.

Das deutsche Rechtssystem gibt jedem Beschuldigten die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen und ohne dessen Beistand keine Aussage zu treffen. Überhaupt besteht für den Beschuldigten keine Pflicht, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Von diesen Möglichkeiten sollte immer Gebrauch gemacht werden. So kann sich Ihr Strafverteidiger dafür einsetzen, weitere Rufschädigung abzuwenden oder zumindest abzumildern.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Die Aufgabe und die Möglichkeiten des Strafverteidigers liegen im Wesentlichen in der Vorbereitung des Verfahrens und der Hauptverhandlung, insbesondere in der Beratung des Mandanten darüber, ob eine Aussage gemacht werden soll oder nicht. Anhand der Akten erarbeitet ein guter Strafverteidiger den Fall bereits im Ermittlungsverfahren mit großer Sorgfalt und lotet mit gemeinsam mit dem Mandanten alle Möglichkeiten aus, um ein Verfahren vor Gericht möglichst zu vermeiden. Ist eine Hauptverhandlung unvermeidbar, so hat der Strafverteidiger dennoch vielfältige Möglichkeiten, eine gute Verteidigung zu gewährleisten, z. B. durch Vorbereitung von Zeugenbefragungen, Beweisanträgen und durch Prüfung von möglichen Verwertungsverboten, um nur einige zu nennen. Ebenfalls wird Sie Ihr Verteidiger über die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision beraten.

Opfervertretung / Nebenklagevertretung

Jeder kann Opfer einer Straftat werden, häufig ohne dass man dies als Betroffene(r) im Vorfeld verhindern kann. Allzu häufig wird die Vertretung der Opferrechte in die Hände von Anwälten gegeben, die sich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben und die Nebenklage nur „nebenbei“ abwickeln, ohne über profunde Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht zu verfügen. In unproblematischen Fällen kann dies zwar noch gut gehen, aber was passiert, wenn auf der Gegenseite ein guter Strafverteidiger die gesamte Klaviatur der Strafprozessordnung ausspielt?

Das Strafrecht bietet durchaus Möglichkeiten, die mit dem Strafverfahren einhergehende Belastung abzumildern. Dazu gehört nicht nur menschliches Einfühlungsvermögen und Beistand, sondern auch die Nutzung rechtlicher, strafprozessualer Möglichkeiten. Als Nebenkläger im Strafprozess stehen dem Opfer viele verschiedene Mittel zur Verfügung. So kann das Opfer die Unterstützung durch einen Zeugenbeistand einholen, eine Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten vermeiden oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ohne eine unnötige zweite Vernehmung im Rahmen eines Zivilverfahrens bereits im Strafverfahren durchsetzen.

Die letzten Opferrechtsreformgesetze haben die Opferrechte im Strafrecht gestärkt. Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafprozess beauftragen, kann dieser zunächst als Zeugenbeistand und in vielen Fällen bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen und die Berücksichtigung Ihrer Belange als Opfer sicherstellen.

Strafverteidiger Dr. Böttner – Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt in Hamburg, Neumünster

Eine gute Strafverteidigung setzt nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch eine gute, auf Erfahrung basierende Strategie voraus, die schon vor der Hauptverhandlung ansetzt. Sachliche Argumente, fundierte juristische Recherche und schlüssiger Vortrag sind die Maßnahmen, die einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens gewährleisten. Entscheidend sind die besonderen Bedürfnisse eines jeden Mandanten. Denn die beste Strafverteidigung bzw. Opfervertretung ist die, bei der ausschließlich das Interesse des Mandanten verfolgt wird. Aufgrund der bestehenden Strafrecht-Spezialisierung, hat die Kanzlei Dr. Böttner eine besondere Expertise als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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