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Strafverteidigung: Wie verhalte ich mich als Beschuldigter im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?

  • 1 Minuten Lesezeit

Gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet worden?

Schweigen Sie!

Nach dem ersten Schreck gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und zu schweigen. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und geben keinerlei Angaben zu dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt den Ermittlungsbehörden gegenüber ab. Sprechen Sie auch nicht im Freundeskreis über die Vorwürfe, sondern kontaktieren Sie schnellstmöglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt/Strafverteidiger.

Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger!

Der Rechtsanwalt wird Ihnen im Rahmen einer Erstberatung den genauen Ablauf eines Ermittlungsverfahrens erläutern. Zunächst wird er bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft Akteneinsicht anfordern. Anschließend wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprochen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt.

Verteidigungsstrategie

Dazu gibt der Rechtsanwalt eine Stellungnahme für Sie ab oder macht keine Angaben zu dem Tatvorwurf, wenn dies erfolgsversprechender erscheint. Ziel ist es eine Verfahrenseinstellung herbeizuführen, ohne dass es zu einer Anklage vor Gericht kommt. In etlichen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren durch Mitwirkung eines Strafverteidigers möglich.

Ziel: Verfahrenseinstellung ohne Anklage

Es empfiehlt sich stets frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und nicht erst bis zur Anklage zu warten. Zögern Sie nicht und lassen sich umgehend von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.

Autorin: Rechtsanwältin Sandra Baumann hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich abgeschlossen. In  Oldenburg – aber auch bundesweit – berät sie Mandanten schwerpunktmäßig im Strafrecht. Sie erreichen Rechtsanwältin Baumann unter der angegebenen Telefonnummer oder via E-Mail.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Strafrecht

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