Straßenbild- und Panoramafreiheit tatsächlich in Gefahr?

  • 2 Minuten Lesezeit

„Das Ende des Selfies vor öffentlichen Gebäuden“ und „Kölner Dom, Atomium, London Bridge und Co. von Fotos verbannt“ – so oder so ähnlich geistert es derzeit durch die Medien. Grund dafür sind aktuelle Diskussionen zur Harmonisierung des Urheberrechts, auch der Straßenbild- und Panoramafreiheit.

Stein des Anstoßes war ein Bericht von Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, die mit ihrem Bericht eigentlich eine positive Angleichung der Gesetze zur Panoramafreiheit erreichen wollte. Prompt kam ein Gegenvorschlag aus den Reihen der Liberalen im Parlament: Die gewerbliche Nutzung fest installierter Kunst und Gebäuden soll unter dem Einwilligungsvorbehalt des Urhebers gestellt werden. Unverständnis ist die Reaktion vieler Fotografenverbände, es sei schlichtweg unmöglich, für jedes Bild eine Genehmigung einzuholen. Hinzu kommt, dass sich zum Beispiel die Social-Media-Plattform Facebook die kommerzielle Verwendung der Nutzerbilder sichert. Im Endeffekt müsste der Nutzer einer solchen Plattform dann zunächst prüfen, ob sich auf seinem Foto ein urheberrechtlich geschütztes Werk befindet.

In Deutschland ist die Rechtslage (noch) eindeutig:

Urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte für Werke in der Öffentlichkeit sind eingeschränkt. Das heißt, Bauwerke, die sich an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden, dürfen fotografiert, vervielfältigt, verbreitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Anders sieht dies teilweise im Ausland aus. Als beliebtes Beispiel sei hier der Eiffelturm genannt.

Bei Tageslicht dürfen unproblematisch Fotos vom Eiffelturm aus dem öffentlichen Raum gefertigt und beliebig vervielfältigt sowie benutzt werden.

Nachts sieht nicht nur der Eiffelturm ganz anders aus. Dieser ist dann nämlich kunstvoll erleuchtet und genau diese Illuminationen sind urheberrechtlich geschützt. Daher bedarf die kommerzielle Verwendung von Fotos, die den Eiffelturm bei nächtlichem Ambiente zeigen, einer vorherigen Genehmigung und ist mit Kosten verbunden, die je nach beabsichtigter Nutzung von der zuständigen Stelle (der SETE) festgesetzt werden.

Der EU-Parlamentsabgeordnete Jean-Marie Cavada, von dem der Gegenvorschlag stammt, ist schon zurückgerudert: Ziel sei es gar nicht, die Nutzer der einschlägigen Plattformen zur Kasse zu bitten oder deren Freiheit im Internet zu beschneiden.

Fazit: Es ändert sich erst einmal noch nichts und ein konkreter Gesetzesvorschlag der Kommission für ein neues Urheberrecht wurde erst für das Ende des Jahres angekündigt.

Haben Sie Fragen zum Thema Urheberrecht? Kontaktieren Sie mich gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Beiträge zum Thema