Streit bis zur Pleite? Vom Haushaltsstreit der USA und Klärungshilfen für Gesellschafter

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1. Konflikte wegen Haushaltsmitteln

Von einem Konflikt spricht man, wenn Interessen oder Zielsetzungen von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Parteien, Organisationen, Staaten oder Gesellschaftern miteinander unvereinbar sind. Konflikte gehören zum Alltag von Parteien oder Gesellschaftern, wenn sie konstruktiv ausgetragen werden und zu einer positiven Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen.
Wenn Konflikte dagegen eskalieren, können erhebliche materielle Schäden entstehen, ja sogar ein Staat oder eine Gesellschaft gar zahlungsunfähig werden. Der Streit um Geld und Haushaltsmittel ist der häufigste Streit.

2. Haushaltsstreit in den USA zwischen Demokraten und Republikanern


Im US-Haushaltsstreit wurden am 1. Oktober 2013 hunderttausende Bedienstete der amerikanischen Bundesverwaltung in den Zwangsurlaub geschickt, weil der Kongress den Haushaltsplan und die Überschreitung der Schuldengrenze nicht bewilligt hat.
Präsident Barack Obama erachtete diesen Streit als „unnötig" und appellierte an alle Politiker in Washington einen Kompromiss zu finden und feindliche Rhetorik und ideologisierte Kämpfe einzustellen. In der ganzen Welt gab es Schreckensszenarien von Zahlungsausfällen und Wirtschaftskrisen, wenn der Konflikt in den USA nicht gelöst wird.
Mitte Oktober wurde dann wenigstens ein Übergangshaushalt abgesegnet und die drohende Zahlungsunfähigkeit der USA abgewendet. 
Die Blockade kostete das Land viele Milliarden Dollar.

3. Haushaltsstreit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern

Ich habe vergleichbare Haushaltsstreitigkeiten schon oft unter Gesellschaftern und Geschäftsführern von Gesellschaften erlebt. Auch hier wurde durch den Streit die Existenz der Gesellschaft gefährdet. Für manche Gesellschafter galt der Grundsatz: mit dem Kopf durch die Wand - auch wenn die Gesellschaft dies im worst case nicht überlebt. 
Sie wollten um jeden Preis ihre Positionen durchsetzen.

Beispiel 1:
 Gesellschafter 1 arbeitete vermeintlich viel mehr als Gesellschafter 2 und verkraftete nicht mehr die gleichmäßige Verteilung des Gewinns. Für Gesellschafter 2 galt aber: was vereinbart ist, gilt, und die Leistungen in der Vergangenheit müssen auch gewürdigt werden.

Beispiel 2
: Ein anderer Gesellschafterstreit um Haushaltsmittel eskalierte, da der Geschäftsführer 2 die Privatentnahmen der Geschäftsführers 1 nicht mehr akzeptieren wollte.

Beispiel 3:
 Bei vielen Gesellschafterstreitigkeiten um Haushaltsmittel spielen auch Ehepartner oder neue Lebensgefährten eine Rolle. Geschäftsführer 1 bindet die neue Lebensgefährtin in die Firma ein mit Sonderrechten und Sonderbezügen. Streitpotentiale „ohne Ende" entstanden.

4. Ursachen von Haushaltskonflikten

  • individuelle Wahrnehmungsunterschiede und Sichtweisen
  • unterschiedliche Strategien, Ziele, Bedürfnisse
  • Rollenkonflikte: wer hat mehr Macht und Einfluss?
  • Blockaden um dem „Gegner" zu schaden
  • Eigene Unsicherheit und Furcht vor Verantwortung und Haftung, u.v.m. 

5. Verlauf von unkontrollierten Konflikten 

Ein unkontrollierter Konflikt verläuft typischerweise in vier klar unterscheidbaren Phasen: 

5.1. Die Diskussion
 

Am Anfang steht immer eine Sachfrage - der Diskussionsgegenstand.

5.2. Die Überlagerung 


Im Verlaufe der Diskussion entsteht eine kritische Situation: Argumente der einen Seite werden von der anderen nicht akzeptiert. Man stellt das, was gesagt wird, in Frage. 
Man unterstellt der anderen Seite Eigennutz, Taktik und in der Konsequenz, Unaufrichtigkeit. An diesem Punkt gerät die Auseinandersetzung auf die moralische Ebene. Die Sachfrage wird überlagert durch Wert-, Beziehungs- und Personenfragen. Emotionen kommen ins Spiel.

5.3. Die Eskalation


Sobald eine Seite glaubt, von der anderen nicht ernst genommen, in ihrer Würde und Integrität verletzt oder gar vorsätzlich angelogen oder missbraucht zu werden, reagiert sie mit Wut und Empörung. Sie betrachtet den Fehdehandschuh als geworfen und geht zum - wie sie glaubt - berechtigten Gegenangriff über. Und exakt das Gleiche geschieht auf der Gegenseite. Die Kommunikation mit dem Partner wird abgebrochen. Man versucht, den Gegner zu isolieren und ihm Schaden zuzufügen. Es wird im Umfeld nach Verbündeten gesucht. Der Konflikt gerät in die heiße Phase. Es kommt zu einer Eskalation.

5.4. Die Verhärtung

Kein Konflikt bleibt dauerhaft in einer heißen Phase. 
Der Konflikt wird „chronisch".
Im Haushaltsstreit ist dies eine sehr häufige Situation. Sie kann Monate dauern. Tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht wird aber nicht vergessen.
Es bleibt als dauerndes Konfliktpotenzial für die Zukunft bestehen. 
6. Methoden zur Lösung von Konflikten 
 

  • Methode I: Ich gewinne, du verlierst
  • Methode II; Du gewinnst, ich verliere
  • Methode III: Die Jeder- gewinnt- Methode
  • Methode IV: Die Jeder- verliert- Methode
7.Konfliktlösung bei Haushaltsstreitigkeiten durch Wirtschaftsmediation 

7.1. Ziele 


Das Ziel eines Wirtschaftsmediationsverfahrens besteht in der eigenverantwortlichen und gemeinsamen Suche nach kreativen Problemlösungen, die letztlich für alle am Konfliktbeteiligten befriedigend und tragfähig sein sollen (so genannte „win-win-Lösung"). 
Mit der angestrebten Problemoptimierung werden nach Möglichkeit zukunftsorientierte wie auch auf Dauer angelegte Ergebnisse in Form von abschließenden, gegebenenfalls schriftlichen Vereinbarungen erzielt. 

7.2. Rolle des Mediators


Wirtschaftsmediatoren sind „neutrale Dritte" in einem Vermittlungsverfahren. 
Nicht die Mediatoren, sondern die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen. 
Mediatoren schaffen durch ihre Persönlichkeit ein Klima des Vertrauens, sodass die Kommunikation zwischen den Streitparteien auf eine neue Basis gestellt und damit wieder in Gang kommen kann. Sie ermutigen die Parteien auch ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sind gleichzeitig bestrebt, ihnen Sicherheit vor der Verletzung ihrer Gefühle zu vermitteln.

7.3. Einsatz der Mediation 


Mediation ist erfolgreich einsetzbar, wenn Aufrichtigkeit, Fairness offene Kommunikation und Realitätsbezug als Werte in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen. 
Eine große Veränderungsbereitschaft findet sich in der Phase eines mehrjährigen Zivilprozesses mit unterschiedlichen Instanzentscheidungen oder nicht endenden Wartezeiten auf die Erstellung von Sachverständigengutachten schon in der ersten Instanz.

7.4. Wann ist ein Konfliktfall mediationsgeeignet? 


  • künftige Kontakte und die Zusammenarbeit sind unverzichtbar
  • spezifische Komplexitäten, die von Gerichten schwer begriffen werden 
  • Konflikt ist stark emotionalisiert
  • Größtmögliche Vertraulichkeit muss gewahrt bleiben- also keine Öffentlichkeit 
  • existentielle Bedrohung
7.5. Grundsätze

  •  Freiwilligkeit: Es darf niemand zu der Konfliktregelung gezwungen werden. 
  •  Beide Parteien sind Auftraggeber des Mediators 
  •  Vertraulichkeit: Mediation wird nicht öffentlich durchgeführt. 
  •  Offenheit: die Beteiligten müssen Informationen offenlegen. 
  •  Fairness: der faire Umgang wird gemeinsam vereinbart.

7.6. Wesentliche Mediationswerkzeuge

  •  Vorbereitungskatalog des Mediators, Sachverhaltsdarstellung und Wertung 
  •  Konfliktanalyse und Aufdecken von Kommunikationsstörungen 
  •  Aktives Zuhören 
  •  Moderation 
  •  Kreativtechniken zur Horizonterweiterung und "Vergrößerung des Kuchens"
  •  Einzelgespräche 
  •  Befragung und Konfrontation von Streitparteien
7.7. Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation
  •  Direkte Kommunikation herstellen und Emotionen offenlegen 
  •  Vergangenheit bewältigen 
  •  Keine Du-Botschaften
7.8. Meine Methode:

Eiine Mischung von Havard Konzept mit den Erkenntnissen des Herrn Schulz von Thun und der Methode der Klärungshilfe von Christoph Thomann und den Forschungen und Techniken von Glasl und vielen weiteren herausragenden Mediatoren. Ausgangspunkt ist meist das Havard Konzept mit seinen vier Prinzipien:

1. Prinzip: Trennung von Person und Sache
2. Prinzip: Von der Position zum Interesse
3. Prinzip: Optionen suchen zum gegenseitigen Nutzen 
4. Prinzip: Bewertung anhand objektiver Kriterien 

7.9. Ablauf der Mediation 


Vorbereitungsphase

  • Fallzuweisung/Beauftragung
  • Informationssammlung und Vorprüfung
  • Kontaktaufnahme mit den Parteien
  • Auftragsklärung
  • Mediationsvereinbarung
Vermittlungsphase - Mediationsgespräch 
 
  • Einführung
  • Die Parteien vereinbaren die Regeln, wie sie verhandeln möchten
  • Standpunkte/Problemdefinition
  • Exploration: Konflikterhellung und Interessensklärung
  • Entwicklung von Optionen
  • Problemlösung/Vereinbarung
     Post-Mediations-Phase/ Umsetzungsphase
    • Überprüfung der Vereinbarung durch Dritte
    • ggf. offizielle Anerkennung und Ratifikation
    • Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung
    7.10.Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens

    Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. 
    Manchmal ist ein Konflikt im Rahmen einer Kurzmediation innerhalb von wenigen Stunden geklärt. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. 
    Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 1½ - 3 Stunden. 
    Die Kosten ergeben aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls. 
    Mediatoren sind für ihre Aufgaben besonders geschult (Zusatzausbildung) und müssen erfahren sein. Hierfür ist eine angemessene Honorierung selbstverständlich. 
    Die Kosten für eine fachgerechte Mediation richten sich zumeist nach dem Arbeitsfeld, der Größe der Firma/Organisation und dem Streitrisiko. 
    Nichtanwaltsmediatoren vereinbaren manchmal auch Erfolgshonorare.
    Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen.

    Mediation ist preiswert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang.

    Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6 - 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 - 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators. Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden. 

    Fazit

    Durch den Einsatz der Mediation wird die Streitkultur verbessert und die Konfliktlösung optimiert. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte delegiert, sondern selbst von den Parteien durch Hilfe des Mediators gefunden. Das Geheimnis der Konfliktlösung ist es, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Haushaltskonflikte lassen sich durch Wirtschaftsmediationen klären und Pleiten vermeiden.

    Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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