Streit in der Wohngemeinschaft – Anschlussinhaber haftet für illegale Tauschbörsennutzung

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Amtsgericht Regensburg vom 23.05.2019, Az. 3 C 654/18

Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

Das Amtsgericht Regensburg hat einen Anschlussinhaber wegen des illegalen Angebots eines Filmwerks antragsgemäß zur Zahlung des geltend gemachten Lizenzschadens in Höhe von EUR 1.000,00 sowie zur Übernahme der entstandenen Abmahnkosten als auch der Kosten des Verfahrens verurteilt.

Der Beklagte hatte die eigene Täterschaft mit der Begründung abgestritten, dass er als „Langschläfer“ zu den ermittelten Zeiten der Rechtsverletzung den Internetanschluss nicht genutzt habe. Hingegen hätten eine weitere Mitbewohnerin und ein Mitbewohner freien und uneingeschränkten Zugriff auf den Internetanschluss der Wohngemeinschaft gehabt. Mit dem Mitbewohner, der kurze Zeit nach der ermittelten Rechtsverletzung im Streit aus der Wohngemeinschaft ausgezogen sei, habe es Streit gegeben. Der Beklagte gehe daher davon aus, dass der Mitbewohner die Rechtsverletzung als „Racheaktion“ begangen habe.

Im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme haben sodann beide Mitbewohner abgestritten, für die streitgegenständliche Rechtsverletzung verantwortlich zu sein. Darüber hinaus ergab die Beweisaufnahme, dass der Beklagte nur unzureichende Nachforschungen angestellt hatte. So habe er den im Streit ausgezogenen Mitbewohner nicht einmal zu den Umständen der Rechtsverletzung befragt.

Im Ergebnis gelang es dem Beklagten – wie das Amtsgericht Regensburg bestätigte – nicht die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufes darzustellen.

„Jedenfalls könnte nach der Version der Zeugen wohl nur der große unbekannte Dritte oder aber der Beklagte selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben“, so das Gericht in seinen Entscheidungsgründen. […] „Damit geht jedoch die tatsächliche Vermutung zu Lasten der beklagten Partei mit der Folge, dass der Beklagte als Täter der Urheberrechtsverletzung anzusehen ist.“

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