Internetrecht Berlin: Schwache Beweise bei Abmahnung wegen illegaler Tauschbörsennutzung

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In der Fachpresse wird im Februar 2010 über das Verfahren zur Ermittlung angeblicher Rechtsverstöße in den Tauschnetzen berichtet. Zitiert wird aus Abmahnungen, denen zufolge ein „ein öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger" per Gutachten bestätigt habe, dass die Ermittlung der vermeintlichen Rechtsverletzer korrekt und gerichtsverwertbar erfolge, obwohl zumindest in einem Fall der „Sachverständige" gerade nicht öffentlich bestellt und vereidigt gewesen sein soll. Es wird weiter über erhebliche Mängel in einem Gutachten berichtet. Auch sollen die Zeitangaben (angeblicher Tatzeitpunkt einerseits und Zeitpunkt der Protokollierung der IP-Adresse des angeblichen Rechteverletzers) in einem überprüften Fall nicht übereinstimmen.

Sollten Sie wegen Tauschbörsennutzung abgemahnt worden sein, stehe ich für eine konkrete Beratung und Vertretung in meiner Kanzlei, per e-mail unter info@rechtsanwalt-sandkuehler oder Telefon 030 6940444 gern zur Verfügung.


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