Studie über die Folge von Strafprozessen und Ermittlungsverfahren für die Opfer

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Eine Studie, die am 16.7.2017 im BKA vorgestellt wurde, bestätigt das „Bauchgefühl“ der meisten Personen, die sich mit sexuellen Missbräuchen, Vergewaltigungen, Straftaten und deren Folgen überhaupt beschäftigen.

Danach leiden die Betroffenen unter langen Verfahrensdauern, ungenügenden Auskünften von Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, unprofessioneller Befragung durch die Vernehmungsbeamten, am meisten aber unter

  • wiederholten Vernehmungen
  • Fehlen des Ernstnehmens durch die Vernehmungsbeamten.

Viele der Opferzeugen verstehen auch nicht, dass Fragen zum Teil redundant erscheinen, also gleiches wiederholt gefragt wird.

Schließlich ergab die Studie, dass nur 2 % der Betroffenen von Rechtsanwälten bei den Vernehmungen begleitet werden, auch zu wenig Ton-/Bildaufzeichnungen erstellt werden und die ansonsten üblichen Vernehmungsmitschriften nur ungenügend die tatsächliche Aussage widerspiegeln.

Diese Studie ist ein erneutes Warnsignal, anders und professioneller mit Opfern von Straftaten umzugehen! Es bedarf der vermehrten und verbesserten Schulung von Polizeibeamten und Staatsanwälten, die sich im Ermittlungsverfahren mit den Opferzeugen zu befassen haben (übrigens wurde bereits durch Dr. Thorsten Kahl im Jahr 1985 das Ergebnis einer eigenen Forschungsarbeit in Buchform zu diesem Thema veröffentlicht, die zu ähnlichen Ergebnissen bezüglich den Opferbelastungen in Strafverfahren und durch Vernehmungen gelangte). Dabei darf nicht der Anspruch, ja die Verpflichtung des Rechtsstaates außer Acht gelassen werden, auch dem möglichen Täter die ihm zustehenden Rechte zuzugestehen.

Der Konflikt, der sich daraus ergibt, ist klar: Es prallen diametral unterschiedliche Interessen aufeinander, hier die Opferrechte, dort die Rechte des möglichen Täters auf ein faires Verfahren, weswegen professionelle Hilfe für Opfer als Äquivalent geboten erscheint.

Wir hatten schon mehrfach darauf hingewiesen, nunmehr durch die Studie des Weißen Rings auch empirisch bestätigt, dass es unerlässlich ist, dem Opfer einen entsprechend gut ausgebildeten Anwalt zur Seite zu stellen (der Weiße Ring fordert schon seit langem die Einführung des „Fachanwalt für Opferrecht“), um so Einfluss auf Vernehmungen, Art und Dauer, Wiederholung und Aufzeichnungsform zu nehmen.

Wir fordern deswegen schon lange, gerade bei Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfern, die Videovernehmung als Standard einzuführen, dem Opfer mehr zur (vorwiegend kostenfreien) Beauftragung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts zu raten, diesen auch zu vermitteln. Hier ist übrigens Frankfurt ein Vorreiter mit seiner Broschüre bei der Polizei über Opferanwälte.

Wir können daher nur nochmals den Rat für Opfer von Straftaten geben, früh und damit rechtzeitig den professionellen Rat von erfahrenen Anwälten einzuholen, sich bei Vernehmungen wie auch im gesamten Verfahren begleiten zu lassen, um so vermehrte Kontrolle und Einflussnahme auf das Strafverfahren zu nehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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