Studienplatzklage - Erfolgreich Studienplatz zum Sommersemester 2014 einklagen!

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Wer sich zum Wintersemester 2013/2014 nach dem Abitur beworben hat und noch keinen Studienplatz erhalten hat oder auch wer sich schon länger oder erstmalig zum Sommersemester 2014 bewirbt, sollte sich zur Absicherung des regulären Bewerbungsverfahrens an den Unis oder bei Hochschulstart im Vorfeld vor der Ablehnung mit den Numerus Clausus-Werten seines Wunschstudienganges auseinandersetzen und im Falle drohender oder wahrscheinlicher Ablehnung frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

Die Ablehnung eines Studienplatzes durch die Stiftung für Hochschulzulassung in den medizinischen Studiengängen oder durch die Uni selbst in allen nichtmedizinischen Fächern heißt keinesfalls, dass Sie nun die Wartezeit absitzen müssen. Der Studienplatz kann in vielen Fällen erfolgreich über eine Studienplatzklage erstritten werden, sodass man nicht mehrere Semester wertvolle Zeit verliert.

Eine Studienplatzklage, zumindest ein sogenanntes Kapazitätsverfahren muss jedoch durch einen gesonderten, von der Bewerbung an der Uni unabhängigen Antrag eingeleitet werden, welcher zu unterschiedlichen Fristen in den jeweiligen Bundesländern gestellt sein muss.

Da Hochschulzulassungsrecht Landesrecht ist, haben eine Vielzahl an Landesgesetzgebern unterschiedliche Fristenregelungen für die Stellung solcher Anträge vorgesehen.

Die erste Frist zum Sommersemester 2014 läuft bereits parallel mit der regulären Bewerbungsfrist an den Unis oder Hochschulen ab. Aber auch wer diese Frist versäumt hat, kann noch in vielen anderen Bundesländern Verfahren bis zum 01.03. oder später einleiten. Es gibt sogar einige wenige Bundesländer, die gar keine Fristenregelungen vorsehen.

An dieser Stelle wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, um zu erfragen, ob eine Klage zu dem laufenden Semester oder dem anstehenden Semester noch möglich ist und welche Möglichkeiten an dieser Stelle noch gegen die jeweilige Wunschuniversität bestehen.

Es empfiehlt sich, eine Studienplatzklage frühzeitig zu planen, denn viele Interessenten an einer Studienplatzklage wenden sich erst an uns, wenn die Ablehnungsbescheide der Universitäten, an denen sie sich beworben haben, vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt ist es in einigen Fällen bereits zu spät, eine erfolgreiche Studienplatzklage einzuleiten. Zumindest ist das rechtliche Spektrum bei einem alleinigen Vorgehen gegen den Ablehnungsbescheid (was auch möglich ist) begrenzt.

Wenn man absehen kann, dass man aufgrund seiner Abiturnote höchstwahrscheinlich keinen Studienplatz erhalten wird, ist es empfehlenswert, dass man sich bereits frühzeitig mit unserer Kanzlei in Verbindung setzt sowie fristgerecht die entsprechenden Anträge stellen lässt.

In einzuleitenden Verfahren mit frühen Fristabläufen ist die Klägerkonkurrenz am geringsten, da nach Fristablauf keine weiteren Verfahren an dieser jeweiligen Universität eingeleitet werden können.

Informieren Sie sich aber auch gerne bei uns, sofern Sie der Auffassung sind, dass Fristen bereits abgelaufen sind, da in einigen wenigen Bundesländern auch noch bis zu Semesterbeginn und während des laufenden Semesters die Einleitung einzelner
Klageverfahren möglich ist und auch diese zu einem Erfolg führen können.

Rechtstipp:

Bitte bewerben Sie sich auch an der Uni oder Hochschule/Hochschulstart, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie keinen Studienplatz durch das reguläre Bewerbungsverfahren erhalten können. Früher konnte man in vielen Fällen auch ohne reguläre Bewerbung einen Studienplatz einklagen, was aufgrund neuerer Rechtslage in vielen Bundesländern nicht mehr möglich ist. Also unbedingt umfassend frist- und formgerecht bewerben, um sich „alle Türen offen zu halten" und frühzeitige Informationen bei unserer Kanzlei hinsichtlich Taktik, Verfahrensplanung, Fristen, Kosten und Ablauf einholen. Es gilt auch bei diesen Verfahren: „Der frühe Vogel fängt den Wurm" - in diesem Fall profitieren diejenigen, die sich rechtzeitig informieren, ansonsten kann ein halbes oder ganzes Jahr bis zum Studienbeginn verloren gehen.

Die Kanzlei Rose ist seit mehreren Jahren insbesondere auf Studienplatzklagen und Hochschulzulassungsrecht spezialisiert. Wir haben Kanzleistandorte in Frankfurt am Main und Gießen. Wir vertreten jedoch auch eine Vielzahl an Mandanten außerhalb von Hessen. Die Korrespondenz kann daher auch problemlos per Telefon, E-Mail und Post abgewickelt werden.

Rose Rechtsanwaltskanzlei

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