Sturz in Pflegeheim

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Fraktur des Humeruskopfes durch Sturz in Pflegeeinrichtung, LG Ravensburg, Az. 3 O 162/11.

Chronologie:

Der Kläger befand sich in einer Pflegeeinrichtung, wo er aus dem Bett stürzte und sich dabei eine Fraktur des Humeruskopfes zuzog. Es war eine Notoperation erforderlich. Der Kläger befindet sich aufgrund der Sturzverletzungen nun in der Pflegestufe III.

Das Landgericht Ravensburg hat angesichts der Eindeutigkeit der Fehlerhaftigkeit den Parteien schon in dem Ersten mündlichen Termin nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu einer gütlichen Einigung angeraten, worauf sich beide einließen. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Pflegeinrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Patienten ausreichend gesichert werden, so dass es nicht zu Sturzunfällen kommen kann. Im Falle der Nichteinhaltung der notwendigen Verkehrssicherungspflichten haftet grundsätzlich die Pflegeeinrichtung, so wie im vorliegenden Fall.


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