SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG: Immobiliendarlehensverträge aus 2010 ablösen!

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BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg aus seit Jahren laufenden Verträgen möglich

Der Bundesgerichtshof eröffnet Darlehensnehmern mit seiner Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen aktuell die Möglichkeit, seit Jahren laufende Verträge zu widerrufen und so ohne Strafzahlung vorzeitig aus ihren Darlehen auszusteigen. Damit kann in Zeiten historisch attraktiver Zinssätze an den Geldmärkten zu aktuellen Konditionen umgeschuldet werden. Hier sind für Darlehensnehmer tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Hintergrund der für Kreditinstitute wie die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG zum finanziellen Fiasko ausufernden Rechtsprechung, ist die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der seit dem 1. November 2002 bestehenden Verpflichtung Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Gerichtlich bemängelt werden zahlreiche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben in den Belehrungsformulare der Kreditinstitute. So ist etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, das Verständlichkeit der Belehrungen für den juristisch unkundigen Darlehensnehmer gewährleisten soll, offenbar reihenweise nicht beachtet worden.

Banken wie die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG müssen nun mit den Konsequenzen der Nachlässigkeit ihrer Rechtsabteilungen leben und sehen sich mit schmerzhaften Zinsausfällen konfrontiert.

Verträge möglicherweise nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar

Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates, führt bei seiner möglichen Umsetzung im nächsten Jahr zu einer drastischen Verkürzung des bisher „ewigen“ Widerrufsrechts führen. Verträge wären dann nur noch bis zum Stichtag 21. Juni 2016 widerrufbar. Kreditinstitute haben offenbar erfolgreich ihre Lobby in Bewegung gesetzt, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist noch nicht sicher, scheint aber aktuell nicht unwahrscheinlich. Darlehensnehmer müssen sich möglicherweise beeilen!

Jetzt Verträge mit der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG aus 2010 widerrufen!

Unserer Ansicht nach sind Belehrungsformulare die von der Bank im Jahr 2010 ausgegeben wurden fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar.

Äußere Form der Belehrung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen

Schon die äußere Form der Belehrung gerät in Konflikt mit dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot. Um diesem gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass eine ausreichend große Schrift und Untergliederung des Textes gegeben ist. Die Belehrung muss sich durch Farbe, größere Lettern, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben. Sie muss als solche „augenfällig hervorstechen“. Die hier verwendete Belehrung entspricht diesen Vorgaben nicht. Sie unterscheidet sich drucktechnisch in keiner Weise von den Übrigen Abschnitten des Vertragswerks. Insbesondere fehlt ein Rahmen um den Belehrungsabschnitt.

Überflüssiger Zusatz zu „finanzierten Geschäften“ in Formularen der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG 

In den Formularen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Die Verbindung eines finanzierten Geschäfts mit einem Immobiliendarlehensvertrag ist zwar durchaus möglich, stellt jedoch keinesfalls den Regelfall dar. Daher ist der Absatz in den meisten Fällen völlig überflüssig und stiftet, da den meisten Darlehensnehmern nicht klar sein wird, worum es sich bei finanzierten Geschäften handelt, zudem Verwirrung. Eine Vereinbarkeit der Belehrung mit den gesetzlichen Vorgaben erscheint daher fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Immobiliendarlehens durch Experten

Den Widerruf ihres Darlehensvertrages sollten Sie Experten überlassen. Eigenmächtig vorgehenden Darlehensnehmern drohen Nachteile bis hin zur vollständigen Rechtsbeschneidung. Gerade vor dem Hintergrund des möglicherweise begrenzten Zeitfensters für einen Widerruf, empfiehlt sich eine zeitnahe Konsultation unserer Experten. Erfahrungsgemäß kann ein Widerruf durchaus zeitaufwendig sein. Eine umfassende Vorbereitung und ein professionelles, durchdachtes Vorgehen gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut sind unerlässlich.

Wir bei Werdermann | von Rüden sind sehr zuversichtlich, auch Ihnen einen schnellstmöglichen Ausstieg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag ermöglichen zu können. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter:

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  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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