SwissFXM – Viele Anleger empört: nur Anlagebetrug? Erfahrungen der Anleger

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Unzählige Anleger wurden Opfer der SwissFXM. Sie haben hohe Geldbeträge über SwissFXM „investiert“. Die von den betrügerischen Brokern gemachten leeren Versprechen nahmen etliche Anleger für bare Münze und verkannten dabei, dass alles nur erlogen ist. Anleger wollen nun in Erfahrung bringen, ob es denn einen Weg gibt, das Geld zurückzubekommen? Die Chancen hierfür sind zumeist besser, als das Trading Opfer vermuten mag. Wie aber? Sollten Anleger hierzu eine Strafanzeige erstatten? Hilft die Polizei Anlegern? Mitnichten! Wer hilft wirklich bei Anlagebetrug? 


Unlautere Zusagen auf Webseite

Lange erkennen Anleger nicht, dass sie einem Betrug zu Opfer fielen. Die Zusicherungen auf der Webseite klingen aufrichtig und glaubwürdig. So heißt es etwa wie folgt:

„Wie üblich erkennen wir an, dass Händler mehrere Brokerage-Optionen haben. Wir respektieren unsere Mitbewerber und haben sie immer im Blick. Wir glauben jedoch, dass unser Broker Händlern eine Vielzahl von Vorteilen bietet, mit denen viele unserer Konkurrenten nur schwer mithalten können. Das Unternehmen zielt darauf ab, seinen Kunden eine vielseitige Handelserfahrung zu bieten. Suchen Sie nach Bildungsmöglichkeiten? SwissFXM bietet Kunden ähnliche Möglichkeiten kostenlos an. Machen Sie sich Sorgen um die Sicherheit Ihrer Gelder? Wir haben ein hohes Maß an Kontosicherheit. Sie suchen eine beachtliche Auswahl an Märkten, mit günstigen Handelskonditionen, gutem Kundenservice und mobiler Handelsmöglichkeit? Wir haben das alles und noch mehr.“

Welcher nichtsahnende Anleger bemerkt schon, dass alles davon frei erfunden ist und bloß Fassade ist, um Anlegern Seriosität vorzuheucheln. Der Laie vermag das Theater nicht als ebensolches zu durchschauen, weil ihm eine perfekte Show geboten wird. Der Anleger hält alles für real. - ein bitterer Trugschluss mit schweren finanziellen Folgen!


Wer aber steckt tatsächlich hinter der Webseite?

Da die Gauner hinter der SwissFXM wirklich alles tun, um die realen Verhältnisse zu kaschieren, ist es für Anleger unzumutbar, diese Frage gewissenhaft zu beantworten. Es ist zudem nicht ungewöhnlich, zumal die Betrüger meist unzählige Websites desselben betrügerischen Geschäftsmodells betreiben. Die Betrüger erstellen jene Websites kontinuierlich neu, laden sie fix ins Netz hoch und nehmen diese bei Bedarf ebenso rasch wieder vom Netz. Noch dazu wird die Top-Level-Domain immer wieder angepasst, um Finanzaufsichts- und andere staatliche Ermittlungsbehörden irrezuleiten.

Doch wer ist der Betreiber der SwissFXM? Auf der Website von SwissFXM gibt es kaum Anhaltspunkte hierzu. Man sieht nur, dass die Webseite am 14.06.2021 registriert wurde und keine Firma als Registrant aufgeführt wird. Als Registrar tritt eine gewisse Firma CloudFlare, Inc. auf. Als Kontaktdaten findet man eine Support-E-Mail-Adresse support@swissfxm.com und eine Telefonnummer +442037699204 mit britischer Ländervorwahl. Als Anschrift findet man folgende Angabe auf der Website: „SwissFXM, 125 Old Broad St, London EC2N 1AR, UK“. Die Prüfung der Adresse in London ergibt, dass dort keine Firma SwissFXM existiert, sondern bloß ein Büroservice. Fachleute wissen jedoch, dass die Tradingplattform SwissFXM auch mit der Firma Yourt North Ltd assoziiert wird. Hier findet man im englischen Firmenregister tatsächlich die Firma Yourt North Ltd, die am 06.05.2021 unter der Firmennummer 13380649 eingetragen wurde. Der Geschäftssitz ist in der 7 Bell Yard, London, United Kingdom, WC2A 2JR. Geschäftszweck ist die Verwaltung von Computeranlagen. Geschäftsführer ist der im Dezember 1952 geborene Franzose Christian Vandaele, der auch noch bei der Firma Investigator Ltd aktiv ist und angeblich unter der Korrespondenz-Adresse 520 Route De La Foret De Seillion, Peronnas, France, 01960 erreichbar ist.


Anleger wachen erst auf, wenn es schon zu spät ist!

Die Mehrzahl der Anleger schöpft regelmäßig erst dann Verdacht, wenn der Broker sie nicht auszahlt. An die Auszahlungen werden utopische Bedingungen geknüpft. Angeblich müssten Anleger erst noch irgendwelche Steuern, Gebühren oder was auch immer bezahlen. Und wenn dies alles bezahlt wurde, gibt’s dennoch keine Auszahlungen. Weshalb nicht? Freilich, weil es professionelle betrügerische Trading-Plattformen sind. Zu keiner Zeit beabsichtigten die falschen Broker, Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen. Das „Investment“ machte sofort die Betrüger reicher und Anleger ärmer.


Was bringen die Warnlisten der Aufsichtsbehörden zu betrügerischen Trading-Plattformen?

Für die meisten Anleger ist es ein Moment des Schocks. Sie geben sich oft selbst die Schuld und wundern sich, was von ihnen falsch gemacht worden ist. Anleger meinen dabei, dass sie doch zuvor gründlich den Namen gegoogelt hätten und nichts Verdächtiges in Bezug aufs geplante Investment gefunden hätten. Bedauerlicherweise treiben die betrügerischen Broker unter dem Radarschirm der Aufsichtsbehörden solange ihr Unwesen, bis der Betrug aufliegt. Nur wenn es Beschwerden von Anlegern – nicht selten erst Monate später und auch nur, wenn es erste Auszahlungsprobleme gibt, – hagelt und sich die betrogenen Anleger Anwälten oder Bewertungsplattformen anvertrauen, tauchen im Netz Warnungen auf schwarzen Listen für Broker auf. Leider zu spät, das Geld ist dann längst weg!


Gibt es etwas, das Anleger tun können?

Oft gehen Anleger automatisch zur Polizei und erstatten dort Strafanzeige. Das führt aber nicht dazu, dass Anleger ihr Geld zurückbekommen. „Eine Strafanzeige dient tatsächlich bloß der Verfolgung und bestenfalls der Bestrafung der Täter, aber grundsätzlich nicht der Wiederbeschaffung des Geldes. Das ist sowohl schwierig als auch ziemlich komplex. Forensische Ermittlungen werden angestellt. Internationale Netzwerke sind vonnöten, denn selten hat ein Fall keinen Auslandsbezug. Wir verfolgen die Spur des Geldes. Früher hieß es: Geld ist nicht weg, sondern nur woanders. Heute können wir dies ergänzen: Geld ist digital verfolgbar, selbst wenn es über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt wurde und mit der Blockchain verschmolzen ist“ zitiert Rechtsanwalt Jochen Resch.

Resch Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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