Täter-Opfer-Ausgleich in der Türkei / Uzlastirma

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Im modernen Strafrechtssystem bekommt der Täter vor der Bestrafung unter Umständen noch eine Chance, seine Tat wieder gut zu machen. Anders als im deutschen Strafrechtssystem ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht für alle Deliktarten geeignet. Deswegen ist es gut, vorher zu wissen, für welche Delikte die TOA-Möglichkeit in der Türkei angeboten wird.

Wiedergutmachende Gerechtigkeit bietet dem Täter die Möglichkeit, sich von einer Bestrafung zu befreien; für das Opfer besteht die Möglichkeit, ihm zugefügten Schaden schnellstmöglich zu restituieren. Als ein Instrument der Restorative Justice soll für bestimmte Tatbegehungen Konfliktschlichtung ersucht werden, bevor die Anklage erhoben wird. 

Hat man eine Tat in der Türkei begangen, wird normalerweise der Täter-Opfer-Ausgleich versucht. Jedoch lässt der Gesetzgeber keine Konfliktschlichtung zu, solange eine der Parteien sich ins Ausland befindet. 

In solchen Fällen besteht noch die Möglichkeit, TOA in direkter Weise zu betätigen. Denn nachdem der Staatsanwalt herausgefunden hat, dass eine von den Parteien ins Ausland ansässig ist, erhebt er die Anklage, sobald die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der Anklage bieten. 

Da der Täter-Opfer-Ausgleich nicht versucht worden ist, dürfen die Parteien, ohne einen Vermittler zu holen, sich über einen Ausgleich einigen. Hierbei braucht man rechtliche Beratung von einem professionellen Vermittler bzw. von einem Rechtanwalt. Für Ihre Fragen und Ihre rechtliche Vertretung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Für weitere Informationen und Kooperation stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79    



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