Täuschung an einer Selbstbedienungskasse ist kein Computerbetrug, wohl aber Diebstahl

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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 08.08.2013 entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen Computerbetruges nach § 263 a Strafgesetzbuch nicht gegeben ist, wenn jemand an einer Selbstbedienungskasse (bei der Kunden eigenständig die Ware einscannen und bezahlen) einen falschen Strichcode einscannt, um die Ware zu einem geringeren Preis zu bezahlen.

Es besteht jedoch eine Strafbarkeit wegen Diebstahls gemäß § 242 Strafgesetzbuch.

In konkreten Fall hatte der Angeklagte in einem Supermarkt eine Erotikzeitschrift im Wert von 5 Euro an der Selbstbedienungskasse für nur 1,20 Euro „gekauft", indem er den Strichcode einer preiswerteren Zeitung unter den Scanner hielt.

Das Amtsgericht verurteilte ihn hierfür wegen Computerbetrugs. Hiergegen legte der Angeklagte Berufung ein. Das Landgericht folgte jedoch der erstinstanzlichen Entscheidung und verwarf die Berufung. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte wiederum Revision ein. Mit Erfolg!

Das Oberlandesgericht beurteilte die Tat nicht als strafbaren Computerbetrug, da durch die Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs keine Vermögensminderung bewirkt wurde, sondern lediglich die Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.

Jedoch wertete das Revisionsgericht die Tat als Diebstahl. Der Angeklagte nahm eine fremde bewegliche Sache weg. Zu einer Übertragung des Eigentums an der Erotikzeitschrift kam es nicht, da dies die ordnungsgemäße Bedienung der Kasse vorausgesetzt hätte. Hier aber wurde die Kasse mit einem falschen Strichcode benutzt. Ein solches Vorgehen ist vom Einverständnis des Geschäftsinhabers nicht erfasst.

Der Fall zeigt, dass eine Abgrenzung zwischen (Computer-)Betrug und Diebstahl nicht nur für den Laien schwierig sein kann. Selbst für die Gerichte ist eine Unterscheidung offensichtlich nicht immer so einfach, immerhin mussten sich vorliegend sogar drei Gerichtsinstanzen mit der Frage beschäftigen.

Daniel Krug, Rechtsanwalt,
mit Unterstützung durch Rechtsreferendar Eugen Wanke


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