Takeda Partners Ltd. – Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet

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Wie die BaFin in einer aktuellen Mitteilung berichtet, hat sie mit Bescheid vom 05.03.2019 der Takeda Partners Ltd. das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung des Geschäfts angeordnet.

Die Takeda Partners Ltd. betrieb die Handelsplattform www.bancd.io für Aktien, Währungen, Indizes, Anleihen, Rohstoffe und ETF und hat bislang in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen. Für das Betreiben dieses Einlagengeschäfts verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes.

Betroffene Kunden sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, Mittelstandsanleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.


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