Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Taliban: Flüchtlingseigenschaft zugebilligt

  • 1 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

[image]Einem Afghanen, der in einem Ausbildungscamp der Taliban zum Selbstmordattentäter ausgebildet wurde, kann unter Umständen eine asylrechtliche Flüchtlingseigenschaft zugebilligt werden.

Im von Krieg gezeichneten Afghanistan war der spätere Kläger unter anderem als Bauer sowie im Straßenbau beschäftigt. Letztere Tätigkeit erweckte bei den dortigen Kombattanten den Eindruck mutmaßlicher Zusammenarbeit mit den westlichen Streitkräften. Um einer Todesstrafe wegen Kollaboration zu entgehen, täuschte der Afghane neben einem tiefreligiösen Glauben auch eine unerschütterliche Sympathie für die Ziele der Taliban vor. Daher rekrutierten die islamistischen Gotteskrieger den Mann und bildeten ihn in einem Ausbildungscamp zum Selbstmordattentäter aus. Aus diesem Lager gelang dem afghanischen Bauern letztlich über Pakistan die Flucht nach Deutschland. Zur Vermeidung der Abschiebung beantragte der Afghane hierzulande zunächst ohne Erfolg Asyl.

Vorliegend müsse jedoch eine Flüchtlingseigenschaft zugebilligt werden. Infolge der Ausbildung zum Selbstmordattentäter und der hierin zum Ausdruck gebrachten politischen Einstellung müsse der Mann mit einer Verfolgung durch die afghanischen Behörden rechnen. Ebenfalls sei von bedrohlichen Repressalien der Taliban aufgrund des vermeintlichen Verrats auszugehen. Innerhalb Afghanistans stünden dem afghanischen Landwirt daher keinerlei Fluchtalternativen zur Verfügung. Insoweit war auch die mittlerweile ergangene Abschiebeandrohung rechtswidrig.

(VG Stuttgart, Urteil v. 21.06.2011, Az.: A 6 K 749/11)

(JOH)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema