Targobank wird von „Heimatgericht“ zu Schadensersatz an Anleger eines Schiffsfonds verurteilt

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Der von unserem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pascal John vertretene Anleger des Schiffsfonds „CPO Nordamerika-Schiffe 2“ kann den Spätsommer nun genießen. Denn der Prozess auf Schadensersatz gegen die Targobank wegen Falschberatung wurde vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen und der Klage überwiegend stattgegeben.

Der Anleger hatte sich als Treugeber an dem Schiffsfonds beteiligt und seine Beteiligung kurze Zeit später aufgestockt. Der Anleger begehrte Schadensersatz in Höhe der Beteiligungssumme gegen Übertragung der Beteiligung an die Targobank.

Dieser Forderung gab das Gericht weitestgehend statt. Das Gericht stellte fest, dass der Anlageberater der Targobank den Kläger nicht ordnungsgemäß über das bei diesem Fonds bestehende Wechselkursrisiko, die Innenprovisionen von mehr als 15 % der Beteiligungssumme sowie das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verkaufsprospekt, in dem sich Hinweise auf diese Risiken befinden, nicht rechtzeitig an den Kläger übergeben wurde. Schließlich konnte die Targobank keine Angaben dazu machen, wann der Prospekt übergeben worden sein soll. Die pauschale Behauptung, dass der Prospekt übergeben worden sei, wurde vom Gericht – zu Recht – als nicht ausreichend angesehen. Es reichte insbesondere nicht aus, dass sich die Bank auf die Unterschrift des Anlegers unter eine Empfangsbestätigung zum Prospekt in der Beitrittserklärung berief. Denn daraus ergab sich der Zeitpunkt der Übergabe des Prospekts nicht.

Besonders erfreulich an dem Urteil ist, dass die Falschberatung der Targobank damit gerichtlich festgestellt wurde. In der Vergangenheit hatte die Bank Urteilsverkündungen bereits mehrfach in letzter Sekunde durch Anerkenntnisse oder Vergleiche verhindert. Rechtsanwalt John geht davon aus, dass viele weitere Anleger betroffen sind und von diesem Urteil profitieren können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Infos unter www.schiffsfonds-recht.de


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