Taunussparkasse muss wegen Falschberatung gut 1,5 Millionen Euro an Stiftung zahlen

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Stiftungen müssen ihr Geld in der Regel so anlegen, dass das Kapital erhalten bleibt. Der eigentliche Stiftungszweck soll dann mit der Rendite finanziert werden, die mit dem Grundkapital erwirtschaftet wird. Das setzt eine wirklich gute Anlageberatung seitens der begleitenden Bank voraus. Oft genug funktioniert das nicht.

So hat jetzt eine von der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft rechtlich vertretene Stiftung die Rückzahlung von über 1,5 Millionen Euro vor dem Frankfurter Landgericht erstritten (Aktenzeichen: 2-12 O 189/15). Begründung des Gerichts: Die Beratung durch die Taunussparkasse war nicht „anlegergerecht“, da sie die stiftungsrechtliche Vorgabe des Kapitalerhalts nicht berücksichtig hatte. „Dieser Fall steht leider stellvertretend für viele andere. Bei der Anlageberatung von Stiftungen liegt nach wie vor einiges im Argen. Umso mehr sind wir damit zufrieden, dass die Richter unserer Rechtsauffassung gefolgt sind“, kommentiert Nieding+Barth-Vorstand Andreas M. Lang das Urteil.

Die Bankberater hatten dazu geraten, das Kapital in geschlossene Immobilienfonds zu investieren. „Dass hiermit ein unternehmerisches Risiko verbunden ist, das zu einem Teil- oder Totalverlust führen kann wurde ebenso wenig erwähnt, wie der Umstand, dass seitens der Immobilienfonds nie geplant war, erwirtschaftete Erträge an die Anleger auszuschütten. Stattdessen flossen lediglich Teile der nicht verbrauchten Einlagen zurück an die Investoren. Auch die während der Laufzeit nur sehr eingeschränkte Handelbarkeit solcher Anteile geschlossener Fondskonstruktionen war offensichtlich kein Thema“, wundert sich Lang über die laxe Beratungspraxis.

Dabei hatte die Bank lange argumentiert, eine Beratung habe gar nicht stattgefunden, da die Bank lediglich als Vermittler aufgetreten sei. Dem folgten die Frankfurter Richter allerdings nicht. Allein der ausführliche Schriftverkehr im Vorfeld der Gespräche, die dann zu den Geschäftsabschlüssen geführt haben, spräche dagegen, so das Gericht in seiner Begründung. „Für die Sparkasse waren diese Abschlüsse übrigens äußerst lukrativ. Neben den 5 Prozent Agio auf die Anlagesumme, kassierte sie auch noch eine Rückerstattung seitens des Fonds-Emittenten, die im Beratungsgespräch ebenfalls mit keinem Wort erwähnt wurde“, sagt Lang.


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