te Solar Sprint IV: Anlegern droht Totalverlust

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Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG wurde 2016 gegründet. Anleger konnten über die Projektgesellschaft MEP Solar Miet & Service III GmbH (spätere RexXSPI GmbH) in die Vermietung von Photovoltaikanlagen investieren. Dazu emittierte die te Solar Sprint IV Nachrangdarlehen, die über die UDI GmbH vertrieben wurden.

Am 04.02.2020 erhielten die Anleger der te Solar Sprint IV jedoch die besorgniserregende Nachricht, dass das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft RexXSPI GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet hat.

te Solar Sprint IV: Das Geschäftsmodell

Laut Prospekt sollten die zu finanzierenden Photovoltaikanlagen an private Hauseigentümer, Kommunen und Gewerbekunden zu einem Paketpreis für eine Mietdauer von 20 Jahren vermietet werden. Anleger konnten sich mit einer Einmalzahlung in Höhe von mindestens 5.000 Euro beteiligen. Dafür sollten sie jährlich Zinsen zwischen drei und fünf Prozent erhalten.

Bereits am 17.01.2019 hatte die te Solar Sprint IV allerdings mitgeteilt, dass es bei den Zinszahlungen und Rückzahlungen zu Problemen kommen kann. Grund dafür sollte die Umstellung des Geschäftsmodells der MEP-Werke sein. Die Projektgesellschaft konnte die Solaranlagen nun nicht mehr nur zur Miete anbieten, sondern musste diese nun auch verkaufen, um die Eigennutzungsquote zu erhöhen.

te Solar Sprint IV emittiert Nachrangdarlehen

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Nachrangdarlehen stellen ein hohes Risiko für Anleger dar, da ihr Kapital von dem wirtschaftlichen Verlauf des Unternehmens abhängig ist. Bei Nachrangdarlehen werden Forderungen der Nachrangdarlehensgeber im Falle der Insolvenz des Unternehmens erst nach den Forderungen anderer Gläubiger befriedigt.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Anlegern der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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