Teilnahme an Prokon-Gläubigerversammlung

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Beim gestrauchelten Windparkprojektierer Prokon Regenerative Energien GmbH wird es Ernst. Am 22. Juli 2014 findet die Gläubigerversammlung des Unternehmens statt. Erstmals haben dann die rund 75.000 Genussscheininhaber das Wort, bei denen Prokon mit etwa 1,4 Milliarden Euro in der Kreide steht.

Im Kern geht es an diesem Tag um die Frage, ob Prokon eine Zukunft hat; ob das Unternehmen es schafft, mit professionellem Management, verbesserter finanzieller Struktur und einem klar fokussierten Geschäftsmodell neu anzufangen.

Klar ist: Prokon hat diese zweite Chance verdient.

Dafür müssen nun aber auf der Gläubigerversammlung die Weichen gestellt werden. Ein erster Schritt hierzu wäre es, sowohl Herrn Dr. Dietmar Penzlin als Insolvenzverwalter als auch den unabhängigen Gläubigerausschuss zu bestätigen. Das wird allerdings nur gelingen, wenn die wesentlichen Gläubigergruppen an ihrer Ablehnung einer Zusammenarbeit mit Ex-Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus festhalten.

Daher sollten alle Betroffenen ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung vertreten oder vertreten lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diejenigen wieder Einfluss auf Prokon gewinnen, die für die Insolvenz verantwortlich sind.

Auf erste Eckpunkte, wie eine Weiterführung des Windenergie-Unternehmens aussehen könnte, haben sich im Grundsatz drei große Gruppen von Gläubigern (Freunde für Prokon, Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sowie DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und der Insolvenzverwalter verständigt. Eine Zerschlagung des Unternehmens sei, entgegen den Aussagen von Herrn Rodbertus, auf keinen Fall beabsichtigt. Vielmehr soll Prokon durch einen Insolvenzplan saniert werden. Den investierten Anlegern sollen dabei unterschiedliche Optionen angeboten werden.

Leitlinien des Insolvenzplans will Insolvenzverwalter Penzlin auf der anstehenden Gläubigerversammlung vorstellen. Auf Basis dieser Leitlinien sollen die Gläubiger dann einen Auftrag an den Insolvenzverwalter erteilen, einen endgültigen Plan auszuarbeiten. Von diesem Auftrag würde das wichtige Signal ausgehen, dass die Gläubiger hinter dem Ansatz stehen, Prokon fortzuführen.

Auf der Gläubigerversammlung wird die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) durch ihren Vizepräsidenten, Rechtsanwalt Klaus Nieding, vertreten. Herr Nieding ist von Beginn an Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses der Prokon Regenerative Energien GmbH. Er hat sich in seiner Arbeit einen tiefen Einblick in das Unternehmen und die Chancen für einen Neubeginn verschaffen können. Nun will er weiter die Interessen der Prokon-Anleger konsequent im Sinne des Unternehmens und seiner Gläubiger vertreten.

Um eine unabhängige Interessenvertretung sicher zu stellen, bietet die DSW betroffenen Genussscheininhaber die Möglichkeit, sich unter dem Stichwort „Prokon“ unter der Mailadresse „dsw@dsw-info.de“ registrieren zu lassen und so alle erforderlichen Vertretungsformulare rechtzeitig zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.dsw-info.de .

Gerne können Sie die DSW natürlich auch telefonisch kontaktieren (0211-6697-02).



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