Teilungsversteigerungsverfahren

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Verschiedene Situationen können dazu führen, dass sich Miteigentümer nicht über die Verwertung ihrer gemeinsamen Immobilie einig sind. Dies passiert häufig im Rahmen einer Scheidung oder einer erbrechtlichen Auseinandersetzung.

Die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens ist immer dann eine Möglichkeit, wenn sich die Beteiligten nicht auf einen Verkauf der Immobilie einigen können, z.B. da Sie sich wegen des Wertes der Immobilie nicht einigen können oder noch andere finanzielle Angelegenheiten zwischen ihnen zu klären sind.

In einem Teilungsversteigerungsverfahren wird die gesamte Immobilie durch das zuständige Amtsgericht versteigert, wobei die bisherigen Miteigentümer (oder auch nur einzelne Miteigentümer) die Betreiber des Verfahrens sind.

Nach Durchführung des Verfahrens wird der gesamte Erlös abzüglich der Kosten des Verfahrens und gegebenenfalls bestehender Grundpfandrechte (bei Banken etc.) an die (ehemaligen) Miteigentümer entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung ausgezahlt.

In dem Verfahren sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen, sodass zu empfehlen ist, dass man sich in einem solchen Verfahren anwaltlich vertreten lässt.


Soweit Sie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Eigentümergemeinschaften an Immobilien Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne unterstützend oder beratend zur Seite. Bitte rufen Sie mich an. Gerne können Sie mich telefonisch unter 030 - 91 60 41 00 oder 0 57 72 57 72 kontaktieren. Per Email können Sie gerne über anwalt.de Kontakt aufnehmen.

Gerne vertreten wir Sie als Antragsteller oder Antragsgegner in solchen Verfahren im gesamten norddeutschen Raum.

Foto(s): Markus Schneckener


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