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Telekom verstößt gegen Netzneutralität: StreamOn-Tarife sind illegal

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Die StreamOn-Tarife der Telekom bieten kostenloses Datenvolumen für bestimmte Streaming-Angebote.
  • Als Ausgleich werden die betroffenen Videos und Streams mit verringerter Qualität übertragen.
  • Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun entschieden, dass dieses Vorgehen gegen das Netzneutralitätsgebot verstößt.
  • Die Telekom muss nun entweder nachbessern oder StreamOn vom Markt nehmen.

Was ist das Besondere an StreamOn?

Auf dem Papier klingt der StreamOn-Tarif der Telekom wie eine gute Wahl für alle, die unterwegs viel surfen. Er sieht vor, dass der Mobilfunkanbieter mit bekannten Streaming-Diensten wie Netflix, Sky, Spotify und Amazon Prime Video zusammenarbeitet. Auch die Herausgeber beliebter Online-Spiele wie Pokémon GO und Fortnite sind mit im Boot. 

Hieraus ergibt sich folgender Vorteil für den Nutzer: Beim Abruf von mit StreamOn kompatiblen Angeboten wird ihm das verbrauchte Datenvolumen nicht angerechnet. Nur wenn er Inhalte aufruft, die nicht von StreamOn-Partnern stammen, werden die aufgerufenen Daten vom gebuchten Kontingent abgezogen. In der Fachsprache nennt sich diese Vorgehensweise „Zero-Rating“.

Kostenlose Daten, aber gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeit

Der Schönheitsfehler des Streaming-Tarifs: Als Ausgleich für die kostenlosen Daten werden die gratis übertragenen Inhalte teils langsamer und in verringerter Qualität aufs Handy oder Tablet gestreamt. Bereits kurz nach seiner Einführung im April 2017 war StreamOn der Bundesnetzagentur deswegen unangenehm aufgefallen. Die Behörde warf der Telekom einen Verstoß gegen das EU-weit geltende Gebot der Netzneutralität vor.

Der Streaming-Tarif steht bereits seit 2017 in der Kritik

Das Prinzip der Netzneutralität besagt, dass alle Daten gleich behandelt werden müssen. Von speziellen Ausnahmen abgesehen dürfen Anbieter bestimmte Daten nicht kostenpflichtig schneller oder in besserer Qualität zur Verfügung stellen. Und gerade das tue die Telekom mit StreamOn. 

Das Verwaltungsgericht Köln pflichtete der Bundesnetzagentur Ende 2018 bei und hielt StreamOn für rechtswidrig, wogegen die Telekom Widerspruch einlegte.

Das endgültige Aus für StreamOn? 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster war vergangenen Freitag derselben Meinung – und brachte den zwei Jahre andauernden Rechtsstreit zu seinem vorläufigen Ende. 

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es unerheblich sei, ob die Nutzer in die Drosselung der Gratisdaten eingewilligt haben oder nicht. Als Grund gab man an, dass die Netzneutralität für den Schutz eines grundlegenden Funktionsprinzips des Internets zuständig sei und sämtliche Internetnutzer betreffe.

Vorteile von StreamOn zudem nur in Deutschland nutzbar

Ein weiterer Haken: StreamOn lässt sich in seinem vollen Umfang nur in Deutschland nutzen. Im Ausland wird das für Streaming verbrauchte Datenvolumen wie bei herkömmlichen Tarifen auf das Datenvolumen angerechnet. Der entscheidende Vorteil von StreamOn ist somit im Ausland nicht nutzbar.

Daher verstoße die Telekom gleichzeitig gegen die seit 2017 gültige Roaming-Verordnung innerhalb der EU, so die Richter. Diese besagt nämlich, dass jedes in Europa zur Verfügung gestellte Internetangebot im gesamten EU-Raum uneingeschränkt nutzbar sein muss.

Womit müssen StreamOn-Nutzer jetzt rechnen?

Der Medienkonzern muss seine StreamOn-Tarife entweder anpassen oder einstellen – der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist unanfechtbar. Die Telekom gibt sich laut Medienberichten trotzdem kampfbereit. Man halte StreamOn nach wie vor für rechtmäßig und wolle es weiterhin anbieten, so der Konzern. 

Welche Vorgehensweise das Unternehmen jetzt wählt, wird sich zeigen. Sobald weitere Entwicklungen an die Öffentlichkeit kommen, werden wir berichten. 

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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