Terra Vest – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform Terra Vest wirbt auf ihrer Homepage im Internet unter der Domain terra-vest.com damit, dass Anleger die Möglichkeit hätten, mit den Kryptos-CFDs der Firma Terra Vest einfach und schnell auf einen hoch-liquiden und volatilem Markt zuzugreifen. Ein Anleger könne „Long“ oder „Short“ gehen und würde unter allen Marktbedingungen einen Profit erzielen. Es bestünden erstklassige Handelsbedingungen.
Bereits diese Ausführungen der Firma Terra Vest sind irreführend und lassen aufhorchen.
Das Versprechen, dass man bei allen Marktbedingungen einen Profit erzielen könnte, ist falsch und soll nur potenzielle Anleger anlocken.
Beim sog. CFD-Handel (Handel mit Differenzkontakten) bestehen extrem hohe Verlustrisiken, bis hin zum Totalverlust.
Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten zeigen, dass in 74 % bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverlust verzeichnet werden, wobei der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen € 1.600,00 und € 29.000,00 beträgt.
Es gibt jedoch noch eine Vielzahl weiterer Punkte, die dafür sprechen, dass die Firma Terra Vest nicht seriös ist, sondern vielmehr betrügerisch agiert.
Im Rahmen des Homepageauftritts wird einem Anleger mitgeteilt, dass sich das Büro der Terra Vest GmbH – dies ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht – in London unter der Adresse: 4th Floor, 2 More London, Riverside, London SE1 2AP, United Kingdom, finden würde. Darüber hinaus wäre die Firma Terra Vest unter der Emailadresse: support@terra-vest.com und sowohl unter einer englischen als auch unter einer deutschen Telefonnummer erreichbar.
Zunächst einmal ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Firma Terra Vest GmbH keinerlei Angaben dazu macht, bei welchem Handelsregister sie eingetragen ist und unter welcher Handelsregisternummer sie erfasst wurde. Ein entsprechender Hinweis ist obligatorisch und wird von jeder seriösen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemacht.
Darüber hinaus ist es widersprüchlich, dass die Firma Terra Vest einerseits in London ihren Sitz haben will, es sich andererseits aber bei ihr nach eigenen Angaben um eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln soll.
Auch Angaben dazu, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Terra Vest GmbH sind, fehlen vollständig.
Das gesetzlich vorgeschriebene und erforderliche, rechtsverbindliche Impressum, das jede seriöse Firma im Rahmen ihres Internetauftritts veröffentlicht, fehlt komplett.
Überprüft man, ob die Firma Terra Vest GmbH tatsächlich in London einen Sitz hat, dann stellt man fest, dass es sich hierbei um eine falsche Behauptung der Fima Terra Vest GmbH auf ihrer Homepage handelt. In London gibt es kein Büro der Firma Terra Vest GmbH.
Unabhängig davon verfügt die Firma Terra Vest auch über keine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten. Sie ist folglich unlizenziert bzw. unreguliert und handelt unerlaubt.
In Deutschland bedeutet dies, dass die Firma Terra Vest gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der Firma Terra Vest keine Genehmigung, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten.
Anleger, die bei der Plattform Terra Vest investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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