Tesla: Widerrufsbelehrung nicht rechtskonform! Verbraucher haben Chance auf volle Rückerstattung des Kaufpreises!

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Tesla zwischen dem 28.05.2022 und April 2023 gekauft?


Ein altbekanntes Thema sorgt erneut für Schlagzeilen: Die Widerrufsbelehrung bei Tesla erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen kleinen Fehler, sondern um gravierende Mängel, die für Verbraucher immense Vorteile bedeuten können.


Die wesentlichen Fehler in der Widerrufsbelehrung sind folgende: Tesla hat es versäumt, eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben. Gemäß den Gestaltungshinweisen der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie sowie der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie wäre die Angabe einer Telefonnummer seit dem 28. Mai 2022 zwingend erforderlich gewesen. Bereits vor diesem Datum war Tesla verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben, da dem Unternehmen eine solche für den Verkauf zur Verfügung stand. Erstaunlicherweise hat Tesla diese Verpflichtung bis weit in den April 2023 nicht erfüllt. Dieser Verstoß gegen die Vorschriften berechtigt betroffene Verbraucher daher zum Widerruf ihres Kaufvertrags.


Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 266/19) aus dem Jahr 2020 bestätigt die Rechtmäßigkeit eines solchen Widerrufs. Die betroffenen Verbraucher haben daher die Möglichkeit, einen bei Tesla gekauften Wagen, der zu den führenden Elektroautoherstellern gehört, zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Darüber hinaus können sie voraussichtlich sogar etwaige erhaltene Prämien behalten. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt somit einen starken Grund dar, den Tesla zurückzugeben.


Besonders brisant wird die Situation vor dem Hintergrund, dass Tesla die Preise zwischen Bestellung und Auslieferung reduziert hat. Kunden, die ihr Fahrzeug aktuell erhalten haben, wurden somit regelrecht vor den Kopf gestoßen. Mit dem Widerruf des Kaufvertrags haben sie die Möglichkeit, den Tesla zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückzufordern.


Natürlich gibt es auch Risiken und Probleme im Zusammenhang mit dem Widerruf. Gemäß § 357a BGB könnte Tesla Wertersatz für die gefahrenen Kilometer sowie eventuelle Schäden am Fahrzeug verlangen. Allerdings hat das Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 32 U 7119/19) auch bei einem Leasingvertrag bestätigt, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der gesamte Kaufpreis ohne Abzüge zurückerstattet werden muss.


Eine positive Nachricht für diejenigen, die Umweltprämien erhalten haben: Wir sind zuversichtlich, dass trotz des Widerrufs des Kaufvertrags die BAFA- oder Umweltprämien in den meisten Fällen beibehalten werden können, sofern die Bedingungen der Förderung eingehalten wurden. Üblicherweise bedeutet dies, dass das Fahrzeug entweder sechs oder zwölf Monate auf den Namen des Käufers zugelassen sein muss.


Es ist ratsam, eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, um sich vor möglichen Risiken abzusichern. Falls noch keine Rechtsschutzversicherung besteht, könnte die Möglichkeit bestehen, eine solche ohne Wartezeit abzuschließen. Sollte sich eine größere Anzahl von Interessenten zusammenfinden, könnte der Kontakt zu einem Makler hilfreich sein.


Dieser Widerrufsskandal bei Tesla hat das Potenzial, die Autobranche nachhaltig zu erschüttern. Verbraucher können von den Fehlern des Elektroautoherstellers profitieren.


Die ersten Klagen laufen bereits in diesem Zusammenhang. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.



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