„The Hateful Eight“ – Waldorf Frommer Abmahnung – Unterlassungserklärung und € 915,00

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnung wegen „The Hateful 8“

Sie sollen den Film „The Hateful Eight” laut einer Waldorf-Frommer-Abmahnung im Internet angeboten haben und € 815,00 bezahlen? Hier finden Sie Tipps und Hilfe, was Sie hiergegen tun können.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen des angeblichen Anbietens des neuen Tarantino Films „The Hateful Eight” in einer Internettauschbörse. Dieses Anbieten fängt bereits beim Streaming oder Herunterladen des Films im Internet an und kann auch nachts erfolgen oder dann, wenn überhaupt niemand zuhause war. Sobald nämlich der einmal heruntergeladene Film „The Hateful Eight“ erstmal auf dem PC ist, wird er bei jedem Betrieb des PCs ständig automatisch angeboten. Dies ist illegal.

Daher verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Universum Film GmbH das Unterlassen dieser Urheberrechtsverletzung. Das Unterlassen kann nur dann ernsthaft erklärt werden, wenn der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgibt, die mit einer hohen Vertragsstrafe gesichert ist. Zudem soll ein Schaden entstanden sein, der mit einer Zahlung von € 815,00 abgegolten werden kann.

Hafte ich für das Anbieten des Films „The Hateful Eight” als Anschlussinhaber immer?

Nein. Sie haften bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung nur dann, wenn Sie den Film selbst angeboten haben. In diesem Fall kann Ihnen praktisch auch kein Anwalt helfen. Hat allerdings jemand anders den Film angeboten, haften Sie entweder als Störer, oder gar nicht, je nachdem, ob Sie selbst Pflichten verletzt haben. Dies muss ein hierauf spezialisierter Anwalt prüfen. In vielen Fällen, in dem der Partner, das Kind, der Mitbewohner, Gäste aus dem Ausland oder Inland, Mieter oder andere den Film angeboten haben, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen, wenn er keine Belehrungspflichten verletzt hat.

Hat der Inhaber des Internetanschlusses den Film also nicht selbst angeboten und hat er auch sonst keine Pflichten (Belehrungen anderer Nutzer und Sicherung des WLAN mit einem Passwort) verletzt, so muss er keine Unterlassungserklärung (auch keine modifizierte) abgeben – er ist in diesem Fall weder Täter noch Störer.

Wie kann ich die Sache sofort erledigen, weil ich Ruhe haben möchte?

Entweder, Sie unterschreiben die beigefügte Erklärung und bezahlen alles selbst. Dies sollten Sie allerdings nicht tun, wenn Sie weder als Täter, noch als Störer haften. Immerhin sind € 815,00 viel Geld und Sie binden sich mit dieser Unterlassungserklärung lebenslang.

Sofern Sie den Täter kennen, besteht auch immer die Möglichkeit, dass dieser bei Waldorf Frommer anruft, die Tat zugibt, die Unterlassungserklärung abgibt und alles bezahlt. Das ist sicherlich die beste Lösung, um den Anschlussinhaber ein für alle Mal von dieser Abmahnung zu befreien.

Sofern Sie überhaupt nicht haften, sollten Sie keinesfalls eine „modifizierte” Unterlassungserklärung – wie von vielen fachfremden Anwälten oft zu lesen ist – abgeben. Denn diese kann Sie finanziell ruinieren.

Wer nicht weiß, wie es zur Abmahnung kam, sollte niemals eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben!

Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung gibt man nur ab, wenn man als Täter oder Störer haften. Bedenken Sie, dass insbesondere dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film „The Hateful Eight” über Ihren Anschluss angeboten hat, dies morgen, nächste Woche oder auch in einigen Monaten erneut geschehen kann. Sie können also die Quelle der Urheberrechtsverletzung überhaupt nicht abstellen und laufen Gefahr, dass Sie pro erneutem Anbieten des Films eine Vertragsstrafe von € 5.000 und mehr bezahlen müssen.

Handeln Sie auf jeden Fall – Was ich für Sie tun kann

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „The Hateful Eight” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Bone Tomahawk“.


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