the-immediate-direct – Vorsicht laut BaFin

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Die Betreiber von the-immediate-direct.com beschreiben auf der Webseite, dass durch den Einsatz fortschrittlicher technischer, fundamentaler und stimmungsgesteuerter Strategien Immediate Direct es den Community-Mitgliedern ermöglichen würde, erhebliche Gewinne zu erzielen und die hochmoderne Software sorgfältig mehr als 100 Kryptowährungen scannt und analysiert und hochwertige Handelsaussichten identifizieren würde und nur die vielversprechendsten Geschäfte ausführen würde.

Auch wird ausgeführt, dass dank der 200-jährigen Erfahrung sich Immediate Direct zur führenden Handelssoftware für Bitcoin und andere Altcoins entwickelt habe.

Für Anleger soll also über Immediate Direct u. a. ein Handel in Kryptowährungen möglich sein.

Aber Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Tatsächlich warnt aber die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Anleger vor Anlagen über Immediate Direct. Gemäß BaFin besteht der Verdacht, dass die Verantwortlichen ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Bereits dies sollte Anleger zur Vorsicht mahnen.

Sofern ein Handel in Kryptowährungen angeboten wird, etwa in Form von sog. Differenzkontrakten (Contracts for Differences – CFD´s), handelt es sich auch um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Eine dafür erforderliche Genehmigung der BaFin gibt es laut der Behörde nicht.

Ein Handel in Kryptowährungen, gerade auch auf Differenzkontrakte, ist auch mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Unseres Erachtens ist es daher auch nicht seriös, wenn auf der Internetseite versprochen wird, dass über eine hochmoderne Software nur die vielversprechendste Geschäft ausgeführt würden. Denn auch beim Handel über eine automatisierte Software sind Verluste, auch hohe Verluste, möglich.

Möglichkeiten für Anleger von the-immediate-direct

Wenn ein Anleger in Deutschland Anlagen über the-immediate-direct.com getätigt hat und es sich um eine Wertpapierdienstleistung handelt, die ohne Erlaubnis der BaFin ausgeführt wurde, kann sich für ihn ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Falls Sie Gelder bei Immediate Direct investiert und Schwierigkeiten haben, etwa, wenn Sie keine Auszahlung erhalten, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Unsere Kanzlei kann dann die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie einleiten, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 10.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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