"The LEGO Movie" (Film) | Waldorf-Frommer-Abmahnung | Was tun? So reagieren Sie richtig!  

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Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen „The LEGO Movie“ sind bereits Klassiker. Seit Monaten verschicken die Münchner Anwälte Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an Internetanschlussinhaber, denen zur Last gelegt wird, den Film „The LEGO Movie“ unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet zu haben. Diese Urheberrechtsverletzung haben die Anwälte durch die Ermittlungsfirma Ipoque angeblich beweissicher festgestellt. Im Jahre 2015 ist die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die größte Abmahnkanzlei wegen Filesharingverstößen, nachdem sich wegen der Gesetzesänderung 2013 viele Kanzleien aus diesem Geschäft zurückgezogen haben.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung wegen „The LEGO Movie“?

Zentraler Anspruch einer Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Abgemahnte selbst als Täter oder Störer haftet und haben ihm den Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt, den er unterschrieben zurückschicken soll. Diese Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus und bindet den Unterzeichner lebenslang. Sollte er irgendwann in der Zukunft erneut den Film „The LEGO Movie“ im Internet anbieten, muss er eine Vertragsstrafe bezahlen, die nach Ansicht der Gerichte mindestens € 5.000,00 beträgt.

Daneben fordern die Anwälte einen Betrag von € 815,00 zur Abgeltung sämtlicher Schäden, inklusive Aufwendungen, Anwaltskosten und Lizenzschäden.

Wer haftet?

Die Unterlassungserklärung muss selbstverständlich nur derjenige bezahlen, der den Film „The LEGO Movie“ auch selbst im Internet angeboten hat oder für den Upload von anderen Personen (z. B. Partner, Kinder, Gäste etc.) verantwortlich ist, weil er keine ausreichenden Belehrungen vorgenommen hat. In vielen Fällen sind diese Waldorf-Frommer-Abmahnungen deshalb überhaupt nicht gerechtfertigt, weil den Anschlussinhaber keinerlei Verantwortung an dieser Urheberrechtsverletzung trifft.

Was tun?

Lassen Sie unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt als Täter oder Störer haften. In einem sehr hohen Anteil der Anrufe, die mich täglich erreichen, sind die Abgemahnten überhaupt nicht verantwortlich mit der Folge, dass sie weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben noch etwas an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte bezahlen müssen.

Muss ich dann die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn ich nicht hafte?

Nein, keinesfalls. Eine modifizierte Unterlassungserklärung gebe ich für meine Mandanten nur wirklich dann ab, wenn der Mandant als Täter oder Störer haftet, er also wirklich etwas falsch gemacht hat (was in vielen Fällen nicht zutrifft).

Wer den Film „The LEGO Movie“ selbst im Internet angeboten hat und die Sache schnell beenden möchte, kann getrost die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die der Waldorf-Frommer-Abmahnung beigefügt ist und die € 815,00 bezahlen. Diese mitgeschickte Unterlassungserklärung kann man nicht mehr zugunsten des Abgemahnten modifizieren (obwohl man das oft im Internet liest). Jede – auch die modifizierte – Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und löst extrem hohe Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung aus. Daher sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung wirklich nur dann abgeben, wenn dies tatsächlich rechtlich notwendig ist.

Was bietet die Anwaltskanzlei Hechler im Fall einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The LEGO Movie“?

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The LEGO Movie“ meine kostenlose und bundesweite telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende. Sie profitieren von meiner Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen. Ich biete Ihnen bereits telefonisch eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage an.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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