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„The Magician & Julian Perretta – Tied Up“: RA-Daniel-Sebastian-Abmahnung: So reagieren Sie richtig!

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Verbreitung von Tonaufnahmen in Internettauschbörsen ab. Konkret liegt uns eine aktuelle Abmahnung wegen der Verbreitung folgender Tonaufnahmen vor: „The Magician & Julian Perretta – Tied up“ sowie „Bakermat – Baby“ unter anderem der Titel des Samplers „250 Popular Planet Hits“ 

Abmahnung erhalten – Wie lautet der Vorwurf und was sind die Forderungen?

Der Vorwurf von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, welchen dieser gegenüber dem Empfänger der Abmahnung erhebt, liegt darin, dass der Abgemahnte die oben genannten Tonaufnahmen über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Adressat der Abmahnung ist in aller Regel der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Verstoß begangen worden sein soll. 

RA Daniel Sebastian macht mit der Abmahnung folgende Forderungen geltend: 

  • Die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Das umgehende Löschen der angebotenen Tonaufnahmen
  • Die Zahlung einer Gesamtsumme in Höhe von EUR 2.200,00, welche sich aufteilt in die Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz. 

Unter Beachtung der im Abmahnungsschreiben festgelegten Fristen sei die Angelegenheit mit Abgabe der Unterlassungserklärung und vollständiger Zahlung beendet. 

Täterhaftung und Störerhaftung

Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber des Internetanschlusses. 

Oftmals weiß der Adressat der Abmahnung aber nichts von dem oben genannten Vorwurf, wenn die Tat beispielsweise durch

  • Familienmitglieder
  • Freunde
  • Mitbewohner
  • Lebensgefährten

begangen worden ist. 

Liegt dieser Fall vor, scheiden Sie als Adressat der Abmahnung bereits als Täter aus. Haben Sie die Tat auch nicht gefördert, scheiden Sie ebenfalls als sogenannter Störer aus und sind weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung noch zu einer Zahlung verpflichtet. 

In diesem Fall haben Sie nichts falsch gemacht. 

Sie sollten sich gleich nach Erhalt der Abmahnung unbedingt von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, welcher Erfahrung mit solchen Abmahnverfahren hat. Wenden Sie sich an uns, wir prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zu leisten. 

Sekundäre Darlegungslast

Liegt der oben genannte Fall vor, obliegt Ihnen jedoch noch die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Sie müssen dann konkret vortragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen zur konkreten Tatzeit selbständigen Zugang zu dem Internetanschluss hatten. 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Thema Filesharing beschäftigt. In einer Entscheidung ist es für die Verneinung einer Täterschaft ausreichend, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. 

Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12, BearShare).

Die Gerichte beurteilen derzeit die Voraussetzungen zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast deutschlandweit unterschiedlich, sodass die Frage, inwieweit der Anschlussinhaber Nachforschungen anstellen muss, um den tatsächlichen Täter der Rechtsverletzung zu ermitteln, vom Einzelfall abhängig ist und nicht pauschal beantwortet werden kann. 

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Geraten Sie nicht in Panik
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles auf. 

Unsere kostenlose Erstberatung

Lassen Sie sich bei uns kostenlos erstberaten; wir geben Ihnen eine erste Einschätzung bezüglich Ihres konkreten Falles und klären Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf. 

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus vielzähligen Abmahnverfahren. Wir unterstützen Sie gerne. 

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • kompetente Beratung von einem Experten im Bereich Filesharing
  • im gesamten Bundesgebiet tätig
  • kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig
  • schnelle und unkomplizierte Kommunikation per Telefon

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website:

http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung aus vielzähligen Filesharing-Fällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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